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schwer bestraft?

Der Datenhändler, der letztes Jahr 6 Millionen Adressdatensätze verkauft hat, ist also vom Gericht zu einer Strafe von 900 Euronen verurteilt worden. Das klingt nach sehr wenig. Wenn ich dann aber in der selben Meldung lese, dass es sich um einen "22-jährigen arbeitslosen ehemaligen Callcenter-Angestellten" handelt, stellt sich mir umso mehr die Frage, um wie viele Tagessätze es sich handelt. Das scheint dann weder dem vzbv, der den Mann angezeigt hatte, noch den Autor der Meldung wichtig genug gewesen zu sein. So sieht die Strafhöhe aber auch klar zu niedrig aus.

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