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VDS-Medien-Lüge

Lustiges Ereignis vom Freitag: Ein (lügenschutzgeldpflichtiges) Verlagserzeugnis hat behauptet, die Union gäbe die Vorratsdatenspeicherung auf. Begründung: Im Wahlprogramm stünde das Wort ja nicht mehr. Stattdessen ist dort die Rede von der "Mindestspeicherfrist", was nur ein anderer Name für die selbe verdachtslose Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten sämtlicher Bürger für ein halbes Jahr ist. Das hat dann erstmal zu einem Bericht bei netzpolitik.org geführt, und kurz danach haben auch noch der Schnüffel-Fan Bosbach wie auch CSU-Gröhe sich zu Wort gemeldet und die Veröffentlichung der Kwalitätspresse als Ente entlarvt.

Da stellen sich mir doch glatt mal mehrere Fragen: Wie ist der Kwalitäts-Schornalischd für das Verlagserzeugnis auf den dünnen Zweig gekommen, die Union könnte überhaupt jemals mit weniger zufrieden sein als der vollständigen Überwachung sämtlicher Bürger (mit Ausnahme der Unionspolitiker, versteht sich)? Und hat der Herr Schornalischd mal einen Vertreter der Union befragt? Wenn ja: Wen, und was hat der gesagt? Außerdem der Begriff Mindestspeicherfrist. Der ist ja so gar nicht neu, der ist genaugenommen schon einige Jahre alt, der kam auf, als den Schnüffel-Fans klar wurde, dass der Name Vorratsdatenspeicherung verbrannt ist. Unter welchem Stein hat der Schornalischd seitdem gesteckt, dass er das nicht mitbekommen hat? Und wieso erlaubt der Verlag einer derart fehlinformierten Person einen Text über solche ein Thema zu schreiben? Die Lüge hier wurde dann auch noch in anderen Lügenschutzgeldpflichtigen Medien wiederholt (eins ist mir namentlich bekannt), weil dort offenbar auch Recherche nur heißt, dass man irgendwo gefundene Texte umformuliert, aber nicht hinterfragt. Nichtmal zu der Erkenntnis hat es gereicht, dass eine Partei, die Sicherheit über alles stellt, mit einer Abkehr von Vollüberwachung sich eher schaden würde. Aber denken ist wohl keine Leistung, die vom Lügenschutzgeld bezahlt würde.

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