Skip to content

Erdomahn

Zur Abwechslung mal aktuelle Meldungen aus einer aktuellen Schmierenkomödie: Ein türkischer Präsident E. hat einen in Köln beheimateten Komödianten B. für einen in Mainz sitzenden TV-Sender Z. in Hamburg verklagt. Und wie üblich, wenn man jemanden wegen irgendwas mit Äußerungen in Hamburg verklagt, hat der Herr E. teilweise Recht bekommen. Gemäß dem Urteil darf man über den Herrn E. auch nicht behaupten, es handle sich bei dem fraglichen Textvortrag um ein auf Herrn E., den türkischen Präsidenten, bezogenes Werk.

So weit, so humorfern. Lustig wird es aber, wenn man sich ansieht, wie das Gericht öffentlich über seinen Beschluss berichtet. Die Pressemeldung verweist auf eine Datei, in der das Gericht ausführlichst zitiert, welche Teile des Textvortrages des Herrn B. dem Herrn B. nun verboten sind. Bisher nicht gerichtlich beurteilt ist, ob das Landgericht H. sich damit die fraglichen Textstellen zu Eigen gemacht hat, und selbst gemäß Beleidigung und/oder Majestätsbeleidigung zum Schaden eines Präsidenten E. eines Staates T. strafbar gemacht haben könnte. Immerhin führte ja Komödiant B. seinen Textvortrag damit ein, dass das darauf folgende Textstück in Deutschland so nicht vorgetragen werden dürfe. Als juristisch ungebildeter Bürger vermute ich, dass es sich bei der Einleitung um eine Distanzierung handeln könnte, die vergleichbar derjenigen wäre, die das Gericht in seiner Einleitung tätigt.

Vor welchem Gericht verklagt man eigentlich ein Gericht? Ein Richter Buske ist inzwischen ja angeblich an einem Landgericht in H. tätig, hörte ich. Und wo bekomme ich genug Popcorn her?

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Kommentar schreiben

HTML-Tags werden in ihre Entities umgewandelt.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

BBCode-Formatierung erlaubt
Formular-Optionen

Kommentare werden erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet!