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ErbVerfG

Zur Abwechslung gibt es mal eine erbauliche Politik-Meldung. Wenig überraschend spielt dabei das Bundesverfassungsgericht eine Rolle. Das hatte ja vor geraumer Weile die bisherige Erbschaftssteuer gekippt, und dem Gesetzgeber aufgegeben, eine korrekte Regelung zu erlassen bis zum 30. Juni 2016. Die Regierung hat sich immerhin schon(!) am 20. Juni auf etwas geeinigt, von dem sie behauptet hat, es sei verfassungskonform. Der Bundesregierungstag hat das dann abgenickt, aber der Bundesrat hat das Gesetz nicht auf dem schnellen Dienstweg einfach durchgelassen. Und nun verkündet das BVerfG, dass man das Thema Erbschaftssteuer nach der dortigen Sommerpause wieder auf den Plan zu nehmen gedenke. Das verspricht aus meienr Sicht einen weniger offensichtlich verfassungswidrigen Zustand (Wenn man sein Erbe in Höhe von Millionen Euro als Firma verpackt, zahlt niemand mehr darauf Steuern. Ein Erbe von mehr als 500 tausend Euro in einer anderen Form wird aber besteuert. Und das Argument mit Mehrfachversteuerung stinkt übrigens, oder habe ich auf meinen Lohn keine Lohnsteuer gezahlt, wenn ich im Geschäft noch Umsatzsteuer auf den Einkauf zahle?). Wobei ich mir so ein Einschreiten eher bei Gesetzen wie dem lange verfassungswidrigen Wahlgesetz gewünscht hätte, was damals der Brüllrich kackdreist ausgesessen hat, weil er ja mit Mehr Überwachung beschäftigt war. Aber immerhin, wenn der Gesetzgeber pennt, mischen sich die Verfassungsrichter nochmal ein. Und nachdem sich da gerne Lammert aufbläst: Es steht dem Parlament frei, verfassungskonforme Gesetze zu erlassen, die keine Intervention der verfassungsrichter erfordern. Offenbar ist das Parlament dazu aber wiederholt unfähig. Das könnte auch dem Präsidenten des Parlaments mal auffallen.

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