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Durchsetzungsbruch

Von Kritikern war es ja schon angemerkt worden, jetzt gibt es offizielle Gutachten, die feststellen, dass das Meinungsverbotsgesetz des Hassministers Maas (offizieller Gesetzname: Netzwerkdurchsetzungsgesetz) ein Problem mit Grundrechten darstellt. Als erstes wurde das Gutachten des UN-Sonderbeauftragten für die Meinungsfreiheit bekannt.Der sieht bei dem Gesetz Probleme mit so unwichtigem Kram wie internationalen Menschenrechtsverträgen. Und dann hat sich der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages mit dem Gesetz befasst (PDF), und kommt ganz unterraschend zum Schluss, dass die Freiheit der Meinungsäußerung eingeschränkt wird, wenn Firmen dazu angehalten werden, alles zu löschen, was irgendwer irgendwie für rechtswidrig halten könnte.

Was wetten wir, dass die Zensurliebhaber und die Umfaller mit dem Gesetz genauso umgehen werden wie mit dem unsäglichen Zensurerleichterungsgesetz? Die werden das Gesetz irgendwann in den späten Abendstunden eines der letzten Sitzungstage des Bimbestag abnicken, in der Hoffnung, dass das niemand merkt. Und dieses Mal fehlen die großen Demonstrationen und die Formierung einer ganzen Partei, um der Regierung zu zeigen, wie dämlich sie ist. Womit wir lernen dürfen, dass Politiker den selben Dreck immer wieder versuchen, und es eben nicht ausreicht, einmal dagegen vorzugehen, sondern immer wieder Aufwand nötig ist.

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