Presseverbotsverbot
Meldung vom 24.6.: Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit dem Verbot von COMPACT befasst, was ein rechtes Medienerzeugnis war. Die gewesene Bundesinisterin für Inneres hat sich da des Vereinsrechts bedient, um die Veröffentlichung zu verbieten. Meint das Gericht: Das geht so nicht.
Spannend, hat doch der schon länger her gewesene Bundesminister des Innersten, ein Herr Maiziere auch mit dem Vereinsrecht die Publikation Indymedia Linksunten zu einem Verein deklariert, und beide dann verboten. Mitglieder des Vereins sind danach nicht aufgetaucht, aber entsprechend konnte auch niemand für den angeblichen Verein gegen das Verbot des angeblichen Vereins argumentieren. Nun ist immerhin das Verbot eines Medienerzeugnis über das Vereinsrecht beseitigt worden.
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