Skip to content

Presseverbotsverbot

Meldung vom 24.6.: Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit dem Verbot von COMPACT befasst, was ein rechtes Medienerzeugnis war. Die gewesene Bundesinisterin für Inneres hat sich da des Vereinsrechts bedient, um die Veröffentlichung zu verbieten. Meint das Gericht: Das geht so nicht. 

Spannend, hat doch der schon länger her gewesene Bundesminister des Innersten, ein Herr Maiziere auch mit dem Vereinsrecht die Publikation Indymedia Linksunten zu einem Verein deklariert, und beide dann verboten. Mitglieder des Vereins sind danach nicht aufgetaucht, aber entsprechend konnte auch niemand für den angeblichen Verein gegen das Verbot des angeblichen Vereins argumentieren. Nun ist immerhin das Verbot eines Medienerzeugnis über das Vereinsrecht beseitigt worden. 

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

HTML-Tags werden in ihre Entities umgewandelt.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

BBCode-Formatierung erlaubt
Formular-Optionen

Kommentare werden erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet!