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Profilizei

Meldung aus der ‘wenn das woanders geschehen würde, würden sich die Moralapostel darüber aufregen’-Ecke: Bei einer Demo soll die Polizei ein Handy beschlagnahmt haben und dessen Daten ausgewertet. Der angebliche Straftatbestand, wegen dem das Handy überhaupt beschlagnahmt wurde, wurde dann komischerweise gar nicht verfolgt (ist vielleicht irgendwem aufgefallen worden, dass das Argument, man dürfe Polizei, die öffentlich amtliche Worte verbreitet nicht wie Privatpersonen behandeln, deren Äußerungen einen strengeren Rechtsschutz genießen?) aber die Daten, die aus dem Handy abgesaugt wurden, wurden dann gleich mal genutzt, um ein Profil des Besitzers des Handy anzulegen. Weil, äh. Stellte ein Gericht fest: In den ersten drei Monaten hätte die Polizei noch mit dem Handy rumspielen dürfen, danach hätte es aber eines Verfahrens bedurft, was ja gerade nicht mehr bestand. Und jetzt will das Opfer der Datenauswertung vorm BVerfG erreichen, dass die nicht offensichtlich gerechtfertigte Datenspeicherung und -auswertung als Rechtsbruch festgestellt wird. Was ich zumindest nachvollziehen kann. Wie war das noch mit dem Rechtsstaat? Was macht man eigentlich, wenn der Rechtsbruch ausgerechnet von der Polizei begangen wird? Kann man dann Polizei rufen, die eine brutalstmögliche Hausdurchsuchung macht, wie es ja bei organisierter Kriminalität sonst vorkommt?

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