Strafgedanken
Das Winterloch geht weiter: Dieses Mal in der Geschmacksrichtung einer Strafverschärfung. Konkret will der Bundesinnenterror und die Ministerin für Justiz eine Verschärfung von Strafen bei “Gewalt gegen Einsatzkräfte”. Da stellen sich mir doch spontan Fragen. Erstmal wurde ja der Angriff von “Einsatzkräften” relativ kürzlich erst überhaupt zum eigenen Straftatbestand, da dürften ja schon zeitliche Änderungen nicht stabil ermittelt werden können (und wenn man auf rechtskräftige Urteile warten würde, könnte es noch viel zu früh sein). Vermutlich meinen die Minister also auch sowas wie den offensichtlich gewaltfreien “Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte” der sich nicht gerade als Gwalttat aufdrängt. Aber, okay. Tun wir mal so, als gäbe es da ein Problem. Wie sieht es denn so aus mit der Gegenrichtung, wenn “Einsatzkräfte” Gewalt ausüben, bis hin zur Tötung ihrer Gegner. Oh, da gibt es auch keine Statistiken, weil irgendwie kaum Fälle angeklagt werden (WARUM?) und selbst der prominente Fall aus Dortmund, bei dem Polizeibeamte gemeinschaftlich begangen haben ein Tötungsdelikt führte nur zu Freisprüchen aller Täter. Dabei war da total offensichtlich, welcher der Täter persönlich für die Erschießung verantwortlich war, nachdem überhaupt nur einer geschossen hat. Warum war das nochmal gleich alles angemessen? Könnte die Pressestelle der Täter da vielleicht nochmal erklären, die ja den Tathergang kurz nach der Tat ziemlich frei interpretiert hatte. Oder die ominösen Gewalttäter von G20, di nicht mal versucht wurden anzuklagen, weil nur eine Gruppe Täter benannt wurde, man aber jedem einzelnen Täter genau die Tatbeteiligung nachweisen müsste? Oder der noch relativ neue Fall aus Bochum, wo nach einem Polizeieinsatz eine zwölfjährige mit Schusswunden verblieb, der angeblich medizinisch hätte geholfen werden sollen. Also, wenn bei der Bestrafung von “Angriffen auf Einsatzkräfte” ähnlich unscharf die Tatvorgänge berichtet würden, wäre eine Strafverschärfung unnötig, weil auch da nur Freisprüche rauskommen würden. Aber sowas meinen die Forderungen eher nicht, oder? Übrigens wirkt es für öffentliche Wahrnehmung nicht gut, wenn der Eindruck von Einseitigkeit in der öffentlichen Wahrnehmung verbleibt. Wenigstens einzelne Täter von rechtswidriger Gewalt sollten mal öffentlich für schuldig befunden werden. Da war doch der Fall eines von Hinten Erschossenen neulich, wo das Verfahren noch kein Urteil hatte.
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