EvidenzPA
Meldung aus der “das wurde aber auch Zeit”-Ecke: Bisher war es so, dass Patientenakten in Arztpraxen nicht beschlagnahmt werden durften. Bei der Einführung der elektronischen Patientenakte in der ja eigentlich nicht nur die Notizen einer Arztpraxis landen sollen, wurde die ePA aber nicht ebenfalls als priviligiert eingestuft. Das soll sich beizeiten ändern, lese ich. Anlass für die Änderungen ist weniger, dass dem Gesetzgeber aufgefallen wäre, dass die Exekutive bei beschlagnahmen in der Vergangenheit immer wieder Recht gebrochen hat, sondern dass ohnehin für die e-Evidence-Verordnung der EU Bedarfsträger anderer EU-Staaten nach deren Regeln in Datentrögen rumschnorcheln dürfen sollen.
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