Aktengerede
Seit bummelig einem Jahr gibt es für Gesetzlich Versicherte die elektronische Patientenakte (ePa), in die die Versicherten auch selbst reinschauen dürfen. Da melden am 18.2. Verbraucherschützer, dass völlig überraschend wenige Versicherte von Gebrauch machen und stelen auf der Basis Forderungen auf. Ich ignoriere mal, dass ich mit dem 38C3 und der Veröffentlichung, wie groß die Sicherheitslöcher in der ePa-Architektur wären bereits Widerspruch gegen die Akte eingelegt habe, und dass ich vom Detail-Verfahren nur entfernt gehört habe, aber angeblich wäre der Zugriff auf die eigene ePa eben nicht mit einem Karte irgendwo dranhalten erledigt, sondern komplizierter. Dann habe ich eine leise Idee, was so in der Akte sein dürfte, wo ich doch überblicken kann, mit welchen Ärzten ich denn warum zu tun hatte. Nichts davon dürfte wirklich spannend sein, wenn man davon ausgeht, dass auch nur die Arztpraxen in die Akte greifen dürfen, wo ich selbst war, ist noch nichtmal da irgendwas spannendes an Daten angefallen. Ergo: Ich hätte irgendwie gar keine Verwendung für eine Akte. Und die interessante Historie, die es nur in meinen eigenen Unterlagen gibt, weil die komplett vor ePA-Zeiten entstanden ist, müsste ich bei einem eventuellen Arztbesuch dann ohnehin mitbringen.
Trackbacks
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt