Schnüffelschränkung
Meldung vom BGH: Wenn die Polizei Henndis verwanzt, um laufende Chats zu beschnüffeln, darf die Polizei unter gar keinen Umständen ältere Daten raustragen. Tut sie das doch, kann es dafür Verwertungsverbote geben. Die sind in der deutschen Rechtsprechung eher selten. Aber wenn der Bundesgerichtshof als höchstes Gericht in den Instanzen das urteilt, hat das eine gewisse Bindungswirkung auf die niederen Gerichte. Es ist fast so, als wäre Rechtsprechung kein Rechtsfreier Raum.
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