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Ankündigungspolitik

Blubbermeldung vom 7.4.: Die Bundesjustizministerin würde planen, die Straftat “erschleichen von Leistungen” bei der Bahn abzuschaffen. Nun ist es ja eigentlich ganz einfach, einen Straftatbestand zu entfernen, wenn man nicht plant, diejenigen irgendwie zu entschädigen, die danach bisher bestraft wurden. Man macht ein  Gesetz, in dem steht “Paragraph (Nummer) des (Gesetz) entfällt).” Zack, fertig. Dann beschweren sich Verkehrsfirmen, die bis dahin die Strafverfolgung für ihre Zahlungswünsche genutzt haben, aber ansonsten dürfte die Liste an Argumenten gegen die Entkriminalisierung von ‘Schwarzfahren’ klein sein.

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