Rechtsbruchgierung
Neues aus der Rechtswidrigierung: Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages hat festgestellt, dass die Exekutive nicht einfach Gesetze aussetzen darf. Konkret geht es um die Meldepflicht, die das Bundesministerium für “Verteidigung” mit einem Papier für ausgesetzt erklärt hat. Das Gesetz lässt zwar Raum für Ausnahmen, aber ein e Ausnahme, die absolut jeden betrifft, ist keine Ausnahme, sondern der Regelfall. Wenn das geändert werden sollte, wäre der saubere Weg, dass der Gesetzgeber das ins Gesetz gibt. Alles andere ist willkürlich.
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