Schufalt
Meldung vom 15.7.: Die Firma Schufa, die vorgibt, Informationen über die Zahlungsfähigkeit der Bevölkerung zu sammeln und weiterzuverkaufen hat neben der Datensammlung, die sie öffentlich einräumt auch noch eine weitere Sammlung historischer Daten. Auf welcher rechtlichen Grundlage das Unternehmen Daten speichert, und deren Speicherung dann öffentlich verbirgt, während zahlende Kunden auch diese historischen Daten beauskunften können, ist nicht direkt erkennbar. Ebenfalls unklar ist, ob das Unternehmen die personenbezogenen Daten von einer Auskunft nach DSGVO ausnimmt. Da erahne ich jedenfalls rechtswidriges Verhalten.
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