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Verfassungsbruchdienstegesetzentwurf

Am 12. August hat das Kabinett ein Stück Papier in Richtung Bundestag geschickt, auf dem ein Gesetzentwurf steht, der den Spionagediensten Polizeirechte einräumen soll, inklusive Einbruchsrechten. Weil, äh, braucht man halt. Auf die Idee, dass es vor noch nicht unendlich langer Zeit ein paar Millionen richtig guter Gründe gab, geheime Polizeidienste nicht haben zu wollen, kam in der Regierung wohl niemand. Mal ganz davon abgesehen, dass die Polizeien ja auch schon einbrechen und verwanzen dürfen, sich mir also ohnehin nicht aufdrängt, worin sich Polizeigeheimdienste und Geheime Polizeidienste unterscheiden. Und dann ist da noch das kleine Problem, was passiert, wenn irgendwo, sagen wir, einem östlichen Bundesland mit Doppelname eine verfassungsfeindliche Partei, nennen wir sie mal Alte Naive, die Regierung zu übernehmen droht. Die würde dann bestimmt nicht die Dienste geheimer Landesstaatssicherheitspolizeien missbrauchen, oder? Apropos Verfassungsfeinde: Gibt es schon irgendwo Anträge, die Regierenden mal prüfen zu lassen? Ich habe da begründete Zweifel daran, dass deren Gesetzentwürfe die Verfassung nicht organisiert brechen. Und Ministerien, die Gerichtsurteile ignorieren, Ministerien, die verfassungsbrechende CO2-Kaufverträge abschließen für Zeiträume, in denen das Land gar kein CO2 mehr ausstoßen darf.

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