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Identifiteil

Interessante Meldung vom Verwaltungsgericht Düsseldorf: Da hat sich jemand beschwert, weil eine Firma ihm E-Werbung geschickt hat, von der die Firma behauptet hat, er hätte sich dafür angemeldet. Meint das Gericht nämlich, dass die vorgelegten Beweise einer Anmeldung (Zeitpunkt und IP-Adresse) nicht ausreichend wären. Ich frage mich dann mal ganz leise, warum bei Urheberverwertungsrechtsstreitigkeiten die Abmahn-Industrie dann eigentlich mit Zeitpunkt, IP-Adresse und einem angeblichen Hash von irgendwas eine ausreichende Identifikation zu haben behauptet. aber nachdem die Abmahnindustrie nicht vor Verwaltungsgerichten klagt, dürfte das nicht besonders relevant sein.

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