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Schnüfflizei

Am 2. September berichtete Netzpolitik dot org, dass Polizeien einfach mal Messenger überwachen, ohne dafür eine Rechtsgrundlage zu haben. Man könnte das fast als illegal bezeichnen. Womit wir dann wieder bei einer Forderung wären, die ich mir irgendwann zusammengesetzt habe: Bei Maßnahmen der Polizei, bei der ein Gericht irgendwann feststellt, dass die rechtswidrig waren, sollten alle(!!) beteiligten (Polizisten, Richter, Staatsanwälte) so behandelt werden, als hätte es die vermeintliche Erlaubnis nie gegeben. Durchsuchung war rechtswidrig? Na, das ist dann wohl ein schwerer bewaffneter Einbruchsdiebstahl. Wer das vermeiden will, sollte beizeiten eine remonstration zu Protokoll gegeben haben. Was, eine Verhaftung war rechtswidrig? Klingt nach Freiheitsberaubung. Oder wie bei der Meldung hier, Abhörmaßnahmen. Bei denen die Täter noch nicht mal versucht haben, sich an Gesetze zu halten? Da weiß ich spontan nicht mal, ob es überhaupt schon passende Straftatbestände gibt. Aber nachdem ja sonst bei kleinen Straftaten gerne nach mehr Strafe verlangt wird, wäre es echt mal ein Zeichen, wenn der Gesetzgeber tätig würde. Fehlt aber noch eine unabhängige Untersuchungsbehörde (also gerade nicht die Polizei von nebenan, die die hiesigen Straftäter deckt untersucht. Ja, warum gibt es denn da noch gar nichts?

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