rechtswidrig?
Ob die unerkannte Durchsuchung von Computern über das Internet illegal ist, weiß ich auch nicht, aber ein Ermittlungsrichter am BGH ist offensichtlich der Meinung, derartige Maßnahmen wären nicht vom Gesetz gedeckt. Die Reaktion der REgierung darauf wird jetzt aber nicht darin bestehen, dass die Durchsuchungen aufhören, sondern vielmehr, dass ein Gesetz erlassen oder geändert wird, wonach die Durchsuchungen dann wieder erlaubt wären. Da hoffe ich doch direkt mal, dass sich jemand mit den nötigen Fähigkeiten an das Bundesverfassungsgericht wendet, um die Verfassungsmäßigkeit derartiger Maßnahmen zu untersuchen. In der Zwischenzeit werde ich jedenfalls erstmal mein 1984 wieder hervorholen, es wird ja wirklich langsam Zeit dafür.
Kommentare
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Farlion am :
1984
1+9=10
8+4=12
1984+10+12=2006
Du hast Deinen Orwell nie lesen gelernt, gell?
Endlich habe ich auch mal was völlig aus der Luft gegriffen. :razz:
Andre Heinrichs am :
mic am :
Mic
Andre Heinrichs am :
Cassandra Kubinski am :
*edited the mail address. A.*
Andre Heinrichs am :