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Illegale Durchsuchungen

Der BGH hat jetzt also entschieden, dass Online-Durchsuchungen illegal sind. Insbesondere sind derartige verdeckte Maßnahmen nicht vom normalen Durchsuchungsparagraphen gedeckt sind, da damit insbesondere die Pflicht für die Strafverfolger verletzt wird, die dem Durchsuchten erlaubt, Kenntnis von der Durchsuchung zu nehmen. Es steht ganz klar in der Strafprozessordnung, dass der Durchsuchte oder ein Vertreter von ihm bei der Durchsuchung anwesend sein darf.

Diese Regelungen sind nach Ansicht der BGH-Richter nicht optional, und werden durch die heimliche Untersuchung von Festplatteninhalten verletzt.

Es überrascht jetzt nicht besonders, dass unser großartiger Innenminister als Reaktion eine gesetzliche Regelung zur Durchsuchung der Festplatten aller Bürger der bösen Terroristen gefordert hat. Die bei Heise online dokumentierten Beißreflexe des Bundes deutscher Kriminalbeamter, des innenpolitischen SPD-Sprechers Wiefelspütz und von Herrn Bosbach (CDU) überraschen dann auch nicht weiter.

Beruhigend finde ich, dass sich diverse Politiker gegen die Ausweitung der Bürgerüberwachung gestellt haben, wobei im Heise-Ticker überwiegend Gegenstimmen aus der Opposition dokumentiert sind. Sollte ein solches Bürgerüberwachungsgesetz (Arbeitstitel: Big Brother) erlassen werden, hoffe ich mal darauf, dass dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt wird. Es kann ja nicht sein, dass die Bürger immer weiter unter Verdacht gestellt werden, während die Damen und Herren Politiker sich auf ihren üppigen Pensionen ausruhen können.

Trackbacks

Compyblog am : Ein paar Links

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...zu der Diskussion um die heimliche PC-Ausspähung.Gut finde ich, dass der Schleswig-Holsteinische Innenminister, Ralf Stegner (SPD), für hohe Hürden bei der Fernausspähung von Computern plädiert. Von einem Innenminister ist man ja soviel Selbstzurückhal

Kommentare

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Farlion am :

...und auf ihren Schwarzgeldern (siehe Schäuble).

Andre Heinrichs am :

Aber das war doch bestimmt völlig legal. Sonst wäre das ja weiter verfolgt worden.

Farlion am :

Immerhin ist Schäuble definitiv der Falschaussage überführt und musste deshalb sogar seinen CDU-Vorsitz abgeben. Aber Merkel holte ihn und einige andere Politiker mit zweifelhafter Vergangenheit ja in die Regierung. Aber was soll man schon von einer Kanzlerin erwarten, die außer der Doppelquote (Frau und aus dem Osten) keinerlei Qualifikationen für den Job mit sich bringt? Dazu kommt noch, dass sie ja aus DDR-Zeiten nichts anderes kennt, als zusammengemauschelte Seilschaftregierungen.

Andre Heinrichs am :

Ich finde, man hätte ein Strafverfahren wegen (uneidlicher?) Falschaussage gegen Herrn S. anstrengen können. Sonst besteht doch Wiederholungsgefahr.

Mal ganz davon abgesehen, dass Herr S. als Minister offensichtlich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung vorgehen will.

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