die Über-Schnüffler
Die "Online-Durchsuchung" hat es heute mal wieder in die Schlagzeilen geschafft. So berichtet die Berliner Zeitung aus einem Gesetzentwurf des "Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt". An sich wäre das nicht weiter bemerkenswert, wenn es dieser Gesetzentwurf nicht in sich hätte: Bei "Gefahr im Verzug" soll der BKA-Präsident (wir erinnern uns, Jörg Ziercke bekleidet dieses Amt momentan) oder dessen Stellvertreter auch ohne richterliche Genehmigung eine Online-Durchsuchung anordnen können. Die richterliche Genehmigung muss dann aber nach drei Tagen vorliegen, ansonsten muss die Maßnahme abgebrochen werden.
Da fragt man sich doch, was so eine Schnell-Abschnorchelung soll, wo doch ein gewisser Jörg Ziercke (ja, eben jener) kürzlich erst von "maximal zehn" Fällen pro Jahr gefaselt hat. Außerdem wäre die Durchsuchung ja sooo aufwändig, dass doch alle braven Bürger sich sicher fühlen könnten.
Außerdem dürfen sich auch völlig unverdächtige Personen über eine Ausforschung ihrer Privatsphäre freuen, wenn sie denn von den Ermittlern als „Kontakt- und Begleitpersonen“, derer sich potenzielle Täter „zur Begehung der Straftat bedienen könnten“ betrachtet werden. Oder gar einen Computer verwenden, der (Zitat BZ) "Bestandteil eines Netzwerks ist". Oder etwas anders ausgedrückt: Jeder kann ohne konkrete Gründe jederzeit abgeschnorchelt werden. Was zu befürchten war.
Ich hoffe ja noch, dass gerade die letzte Formulierung nicht so schwammig im Gesetz steht, denn bei einer "Online-Durchsuchung" enthält der Name der Maßnahme ja schon, dass sich der "durchsuchte" PC in einem Netzwerk befindet, und sei es das Internet.
Dass das BKA in dem Gesetzentwurf eine ganze Reihe Berechtigungen erhalten soll, die für gewöhnlich nur bei einem Geheimdienst zu erwarten wären, schockiert mich dann auch nicht mehr weiter, passt es doch in das Gesamtbild, was sich bisher aufgebaut hat.
Die Diskussion über den Gesetzentwurf kann man auch bei Farlion und Udo weiterverfolgen. Wer der B.Z. nicht traut, kann sich auch in einem Welt-Artikel noch informieren, den Udo aufgetan hat.
Nachtrag: Den ganzen Gesetzentwurf gibt es beim CCC zu lesen. Darauf verweisen unter Anderem sowohl Thomas, Golem und noch viele Andere.
Kommentare
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Andre Heinrichs am :
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