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da war doch was

Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass heute im Fernsehen eine Menge Sendungen zu den Ereignissen vor ziemlich genau sechs Jahren zu sehen sein könnten. Da bedauere ich es nicht, dass ich seit einiger Zeit keine Fernsehsendungen mehr sehe.

Außerdem hat heute das Bundesverfassungsgericht ein Urteil über die Höhe der letzten Rundfunkgebührenerhöhung erlassen.

Mir springt ja von den Leitsätzen sofort dieser Satz in die Augen: "§ 3 Abs. 1 Satz 2 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages ist bei verfassungskonformer Auslegung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden." Wie komisch, dass eine Verordnung, sofern sie denn verfassungskonform ausgelegt ist, verfassungskonform ist. Wie sieht es denn bei einer nicht verfassungskonformen Auslegung aus?

Das Urteil selbst läuft wohl darauf hinaus, dass die Höhe der letzten Gebührenerhöhung zu stark gekürzt wurde. Komisch, dass kein öffentlich rechtlicher Sender größere Finanzschwierigkeiten hat, wo doch das Geld angeblich nicht ausreichen sollte. War das Geld vielleicht doch nicht so notwendig?

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