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Satz mit X

Das war wohl nix: Die angebliche terroristische Vereinigung "militante gruppe" ist nach Auffassung des BGH eben keine terroristische Vereinigung. Die Begündung des BGH läuft darauf hinaus, dass nur solche Straftaten als Terrorismus gelten dürfen, die "staatsgefährdende Ziele verfolgten und darüber hinaus einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen könnten". Zu schade, dass der exzessive Terrorismusvorwurf wenigstens in diesem Fall gestutzt werden konnte. Sonst hätte sich doch Schäuble glatt mit seiner Terrorbekämpfung brüsten können.

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Kommentare

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doppelfish am :

Auch bei Mono hapert's wohl mit dem Terrorismus.

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