tolle Begründung
Oder vielleicht auch nicht. Genaugenommen entnehme ich dem Artikel eher, dass die Polizei die bisher bestehenden Möglichkeiten noch nicht einmal zu nutzen in der Lage ist. Und angeblich hätte sich die Überwachung auch an den Kernbereich der privaten Lebensführung gehalten, wobei mich der folgende Satz misstrauisch macht, ob die Polizisten sich wirklich an die gesetzliche Grundlage halten, die das Verfassungsgericht festgelegt hat:
"Sie hörten dann auch, dass das Gebet die anderen nicht von der Planung abhielt." - Ich lese das so, dass das Gebet noch stattfand, als die Polizisten beliebten, wieder reinzuschnüffeln, und das halte ich mit meinem naiven Rechtsverständlich für einen Verstoß gegen besagtes Verbot, in die Privatsphäre einzudringen.
Aber zurück zum Thema: Die Polizei ist in diesem Fall offensichtlich weder technisch, noch organisatorisch in der Lage gewesen, die erlaubten Strafverfolgungsmaßnahmen zu nutzen, und jetzt sollen diese kompetenten Behörden noch mehr Rechte bekommen? Muss ich ernsthaft noch erwähnen, was für eine dämliche Idee das ist?
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