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Dunkelseher

Ich sollte Dunkelseher werden. Gestern habe ich noch vermutet, dass die Polizei trotz ihrer offensichtlichen Unfähigkeit, die bisherigen Ermittlungsmethoden einzusetzen, neue Berechtigungen bekommen sollte, und heute taucht im Heise-Ticker genau die Forderung von Wolfgang Bosbach (CDU) auf. Es könne ja nicht sein, dass es Bereiche gibt, in denen die Ermittler nicht lauschen dürften, verlangt Bosbach. 

Wenn ich mich da nicht ganz schwer täusche, hat das Bundesverfassungsgericht aber genau das festgelegt:

„Zur Unantastbarkeit der Menschenwürde gehört die Anerkennung eines absolut geschützten Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Jede Erhebung von Informationen aus diesem Bereich muss abgebrochen werden. Jede Verwertung ist ausgeschlossen. (Urteil zum Großen Lauschangriff vom 03.03.2004)“ (zitiert aus der Wikipedia)

Also ich finde die Aussage eindeutig. Aber es ist ja in letzter Zeit nichts Ungewöhnliches, dass sich Politiker über Grundrechte hinweg setzen, und klar verfassungswidrige Forderungen von sich geben, oder gar verfassungswidrige Gesetze verabschieden.

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