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IFPI verbreitet Unsinn

Der deutsche Arm der IFPI(auch bekannt als Verband der Musikindustrie) behauptet einfach mal, dass die Anschlussinhaber von Internetanschlüssen pauschal haftbar wären für Urheberrechtsverstöße, die über eben diesen Anschluss begangen würden. Dummerweise hat heise online eine fundiert erscheinende Gegenmeinung dazu eingeholt. Der Rechtsanwalt und Lehrbeauftragte für Medienstrafrecht, Marco Gercke relativiert die Haftbarkeit des Anschlussinhabers insofern, als die natürlich nur für Fälle gelten könne, in denen der Anschlussinhaber seine Aufsichtspflicht vernachlässigt habe.

Dass auch die IFPI sich nicht so sicher ist, in jedem Fall Gerichtsprozesse zu gewinnen, kann man direkt in der IFPI-Meldung nachlesen:

Selbst ein Oberbürgermeister wurde als Anschlussinhaber für das
illegale Angebot von 362 Titeln identifiziert und haftbar gemacht. Er
zahlte sofort 3.500 Euro. Außerdem erhielt in den letzten Wochen ein
EDV-Techniker wegen des illegalen Angebotes von 2.843 Titeln einen
Strafbefehl über 90 Tagessätze zu 30 Euro. Daneben wurde ein Vergleich
über 10.000 Euro geschlossen.
Wenn sich die IFPI doch aber so sicher wäre, dass die Anschlussinhaber zivilrechtlich belangbar wären, dann frage ich mich schon, warum sie sich mit einem Vergleich zufrieden gibt, also auf Geld verzichtet, was sie doch einklagen könnte. Aber vielleicht ist die REchtslage ja auch nicht so klar, wie die Musikkonzerne glauben machen wollen.

nicht überraschend

Ich habe gestern schon darüber berichtet, dass gestern in einem Artikel auf heise online erwähnt wurde, dass der CDU-Abgeordnete Günther Krings sich dafür stark gemacht hat, die ab demnächst zu speichernden Verbindungsdaten zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen zu nutzen. Heute kann man auf heise online nachlesen, dass der Vorstoß bei den Oppositionsparteien auf Widerspruch getroffen ist. Immerhin sollten die gespeicherten Daten nur zur Aufklärung schwerer Verbrechen genutzt werden, aber eben nicht wegen kleineren Vergehen.

Frings Argument, dass man die Daten doch verwenden könne, wenn sie ohnehin verfügbar sind, belegt mal wieder, dass Politiker gerne Daten, die eigentlich zweckgebunden sind, für völlig andere Zwecke nutzen wollen, mit der Begründung, dass man die ohnehin vorhandenen Daten doch auch verwenden müsste. Sehr bezeichnend finde ich dazu die Diskussion über die Mautdaten.

Zum Glück steht der medenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Jörg Tauss, Bestrebungen kritisch gegenüber, durch die den Rechteverwertern immer mehr Auskunftsansprüche ermöglicht werden sollen. Ich hoffe einfach mal, dass es ihm gelingen wird, den Vorstößen der CDU Einhalt zu gebieten.

Verfügt vielleicht einer von Euch über Informationen, was für Nebenbeschäftigungen Günther Krings so neben seiner Arbeit im Bundestag nachgeht? Das würde mich dann doch wirklich mal sehr interessieren.