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Tradition

Juhu, es ist mal wieder Halloween. Das merkt man ganz deutlich daran, dass ziemlich viele, ziemlich kleine Kinder mit mehr oder weniger kreativer Verkleidung auf einmal auf dem Hausflur stehen, sturmklingeln, und dann auch noch erwarten, dafür belohnt zu werden. Nein, ich mag dieses 'Fest' nicht. :kotzen:

Verwirrend

Adam Curry, der Podfather und Macher des daily source code hat ja schon seit einiger Zeit seine "Folder or scruncher"-Umfrage laufen. Heute saßen mit mir im Büro den größten Teil des Tages Leute aus dem Vereinigten Königreich, die sich dann natürlich auf englisch unterhalten haben. Jedes Mal, wenn der Begriff "Folder" fiel, hab ich dann auf den "Scruncher" gewartet, der aber nicht kam. Das ist ja schon fast so schlimm wie die Senseo-Konditionierung.

Die GVU und die Parteilichkeit

In einem Urteil vom 14. August, auf das sich diese Heiseticker-Meldung beruft, hat das Landgericht Kiel festgestellt, dass die GVU nicht als unabhängiger Sachverständiger zu Durchsuchungen und Beschlagnahmen hinzugezogen werden darf.

Im konkreten Fall ging es darum, dass bei einer Durchsuchung ein Mitarbeiter der GVU anwesend war, der den untersuchten Rechner untersucht hat, und den Polizisten geraten hat, dass "sich eine Auswertung des PC lohnen würde", wie heise berichtet. Dass es sich bei solchen Tätigkeiten um Arbeiten handelt, die üblicherweise von unabhängigen(!) Sachverständigen erbracht werden, hat die Staatsanwaltschaft wohl nicht weiter interessiert. Vielmehr verbiete es sich, sehenden Auges "eine nicht neutrale Person zum Sachverständigen zu bestellen", wie heise aus dem Urteil wiedergibt.

eine besonders bizarre Tatsache an diesem Fall ist, dass anscheinend die GVU die sichergestellten Gegenstände mitgenommen, und untersucht hat, ohne dafür eine Erlaubnis der Strafverfolgungsbehörden einzuholen. Die GVU hat dann in Ruhe eine Strafanzeige verfasst, und diese zusammen mit den Geräten der Staatsanwaltschaft zukommen lassen. In dieser Tatsache sieht das Gericht einen Verstoß gegen die Strafprozessordnung, nach der nur die Strafverfolger die beschlagnahmten Geräte untersuchen, und notfalls einen Sachverständigen hinzuziehen dürfen. Der Vorliegende Fall fiele allerdings nicht unter diese Ausnahmeregelung, da die schleswig-holsteinischen Strafverfolger auch deutlich kompiliziertere IT-Fragen bewältigten.

Die GVU ist in letzer Zeit schonmal durch eine sehr enge Zusammenarbeit mit Strafverfolgern aufgefallen, was belegt, dass es sich bei dem schleswig-holsteinischen Fall nicht um einen Einzelfall handelt. Leider.

Nachtrag 01.11.: Auf Golem kann man auch Details aus dem Urteil nachlesen.