ohne Worte
GdP fordert Rechtsverstöße durch Polizei
Vielleicht sollte sich die Polizeiarbeit mehr darauf konzentrieren, die Urheber des Materials ausfindig zu machen, als mit großem Getöse die kleinen Fische zu jagen. Aber eine Meldung, in der steht, dass "Drei mutmaßliche Kinderporno-Hersteller gefasst" wurden, lässt sich natürlich nicht so gut verkaufen wie die, dass "322 mutmaßliche Kinderporno-Konsumenten" ermittelt wurden. Ich hoffe mal, dass es eine Pressemeldung wert sein wird, wenn die rechtswidrigkeit der Untersuchung aller Kreditkarten-Transaktionen gerichtlich festgestellt wird. Das wäre dann immerhin mal ein Beweis dafür, dass die totale Überwachung doch noch nicht Einzug gehalten hat.
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Auf die Dokumente bin ich mal wieder über Golem gestoßen.
Killerpolitiker in Aktion
Ich gratuliere den Killerpolitikern dann mal dafür, dass sie Killerspieler zu den Raubmordkopierern in die Gesetze tun wollen. Das wird sicher dabei helfen, künftige Amokläufe zu verhindern. Fnord!
Problempolitiker im Detail
[via]
uneinsichtig
Der deutsche Bundesinnenminister Schäuble hat ja bekanntlich gefordert, im Grundgesetz solle ein "Quzasi-Verteidigungsfall" vorgesehen werden, wenn 'Terroristen' ein Flugzeug entführen würden. Für diesen Fall beabsichtigt Schäuble nämlich, das Flugzeug abschießen zu lassen, weil dadurch ja die Gefahr für die restliche Bevölkerung gebannt würde. Bei seinem Vorstoß ignoriert der Minister geflissentlich, dass das Bundesverfassungsgericht im Februar 2006 bereits das Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig erklärt hat, weil in diesem Gesetz der Abschuss entführter Flugzeuge (inklusive der Insassen des Flugzeugs, versteht sich) vorgesehen war.
Inzwischen ist von SPD-Seite mitgeteilt worden, dass man einen solchen Gesetzesvorstoß nicht mittragen würde, und gegebenenfalls gegen das daraus entstehende Gesetz Verfassungsbeschwerde einreichen würde. Dagegen kontert die CDU-Fraktion durch ihren Vize, Bosbach, dass es doch bedauerlich sei, dass die SPD sich gegen diesen Vorschlag stellen würde, und Schäuble setzt auch noch nach, er halte es für "unverantwortlich", wenn der Extremfall ungeregelt sei.
Vielleicht sollte sich Bundesinnenminister Schäuble noch einmal sorgfältig die ersten Artikel des Grundgesetzes durchlesen, insbesondere den, in dem von der "Würde des Menschen" geredet wird, ebenso wie das Verfassungsgerichtsurteil mit dem Aktenzeichen 1 BvR 357/05. Ich bin mal so frei, aus dem verlinkten Urteil zu zitieren:
"Die Ermächtigung der Streitkräfte, gemäß § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden." (Hervorhebung von mir)
Solange Herr Schäuble nicht darzulegen vermag, wie der "Quasi-Verteidigungsfall" den hervorgehobenen Abschnitt verhindern soll, wird wohl sehr wahrscheinlich jeder weitere Gesetzesvorstoß vom Verfassungsgericht als mit den Grundrechten unvereinbar abgewiesen werden.
Und das ist auch wirklich gut so.