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Gute Idee

Eine wirklich interessante Idee zur Verbesserund unserer politischen Landschaft habe ich heute bei Telepolis gelesen. Im Wesentlichen geht es darum, dass jeder Bürger zu jeder politischen Frage eine Entscheidung treffen darf. Und zwar daürfen die Bürger die Fragestellungen selbst beantworten, einen Vertreter (das, was bisher die Politiker sein sollten) benennen, oder sich der Stimme enthalten. Die Vertreter werden, im Gegensatz zum heutigen Wahlsystem, nicht auf Zeit gewählt, sondern jeder Bürger darf für jede Entscheidung neu sein Wahlrecht ausüben (selbst abstimmen, einen (anderen) Vertreter bestimmen, enthalten). Ich glaube zwar nicht, dass unsere 'Polit-Elite' das neue System mögen wird, aber mir gefällt's.

ohne Worte

Der britische Premierminister Blair will mal wieder einen weiteren Schritt in Richtung 1984 machen, indem er die universelle Datenerfassung einführen will. Das schreibt zumindest Golem. Naja, ich wollte ohnehin nicht nach UK auswandern.

GdP fordert Rechtsverstöße durch Polizei

Zugegeben, die Überschrift ist übertrieben, aber was der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Konrad Freiberg fordert, läuft im Effekt darauf hinaus, dass der Zweck einer Maßnahme die Mittel ja schon rechtfertigen würde. Dass die 'Mikado'-Aktion gerade nicht der "Kinderporno-Mafia" (Zitat Freiberg) geschadet hat, sondern sich nur auf die Konsumenten der illegalen Materialien konzentriert hat, scheint Herr Freiberg dabei geflissentlich zu übersehen. 

Vielleicht sollte sich die Polizeiarbeit mehr darauf konzentrieren, die Urheber des Materials ausfindig zu machen, als mit großem Getöse die kleinen Fische zu jagen. Aber eine Meldung, in der steht, dass "Drei mutmaßliche Kinderporno-Hersteller gefasst" wurden, lässt sich natürlich nicht so gut verkaufen wie die, dass "322 mutmaßliche Kinderporno-Konsumenten" ermittelt wurden. Ich hoffe mal, dass es eine Pressemeldung wert sein wird, wenn die rechtswidrigkeit der Untersuchung aller Kreditkarten-Transaktionen gerichtlich festgestellt wird. Das wäre dann immerhin mal ein Beweis dafür, dass die totale Überwachung doch noch nicht Einzug gehalten hat.

Vorher durchsuchen

Im Moment macht ja die Aktion 'Mikado' eine gewisse Welle in den juristischen Blogs, aber ich finde die Antwort der Bundesregierung auf 'Kleine Anfragen' recht interessant. Ins Auge fällt mir da besonders dieser Teil der Antwort: "Während eine „offene“ Durchsuchung regelmäßig eher am Ende eines Ermittlungsverfahrens steht, kann die Online-Durchsuchung in einem Stadium, in dem das Ermittlungsverfahren dem Beschuldigten noch nicht bekannt ist, dazu dienen, Ermittlungsansätze auch im Hinblick auf weitere Tatbeteiligte oder Tatplanungen zu gewinnen." Das klingt für mich, als beabsichtige die Bundesregierung Durchsuchungen durchzuführen, ohne den Durchsuchten von dieser Tatsahe in Kenntnis zu setzen. In Zusammenhang mit dem Satz "Die Schaffung spezieller bundesgesetzlicher Regelungen zur Durchführung von Online-Durchsuchungen für Zwecke der Gefahrenabwehr ist derzeit nicht beabsichtigt." (Quelle für beide Zitate: Bundestagsdrucksache 16/3937) schließe ich, dass die Bundesregierung meint, die gesetzlichen Grundlagen für heimliche Durchsuchungen bestünden bereits. Das wiederrum überrascht mich doch etwas, insbesondere, nachdem ich Udos Vortrag zum Thema Hausdurchsuchungen gesehen habe.

Auf die Dokumente bin ich mal wieder über Golem gestoßen.

Killerpolitiker in Aktion

Sie haben es tatsächlich getan. Die bayrischen Kabinettsmitglieder haben ihren Gesetzentwurf zum Verbot der ominösen 'Killerspiele' tatsächlich eingereicht. Kommentare dazu finden sich nicht nur auf Golem.de, sondern auch bei Vivec, bei Gnafu und auch noch an diversen anderen Stellen in der Blogosphere.

Ich gratuliere den Killerpolitikern dann mal dafür, dass sie Killerspieler zu den Raubmordkopierern in die Gesetze tun wollen. Das wird sicher dabei helfen, künftige Amokläufe zu verhindern. Fnord!

uneinsichtig

Der deutsche Bundesinnenminister Schäuble hat ja bekanntlich gefordert, im Grundgesetz solle ein "Quzasi-Verteidigungsfall" vorgesehen werden, wenn 'Terroristen' ein Flugzeug entführen würden. Für diesen Fall beabsichtigt Schäuble nämlich, das Flugzeug abschießen zu lassen, weil dadurch ja die Gefahr für die restliche Bevölkerung gebannt würde. Bei seinem Vorstoß ignoriert der Minister geflissentlich, dass das Bundesverfassungsgericht im Februar 2006 bereits das Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig erklärt hat, weil in diesem Gesetz der Abschuss entführter Flugzeuge (inklusive der Insassen des Flugzeugs, versteht sich) vorgesehen war.

Inzwischen ist von SPD-Seite mitgeteilt worden, dass man einen solchen Gesetzesvorstoß nicht mittragen würde, und gegebenenfalls gegen das daraus entstehende Gesetz Verfassungsbeschwerde einreichen würde. Dagegen kontert die CDU-Fraktion durch ihren Vize, Bosbach, dass es doch bedauerlich sei, dass die SPD sich gegen diesen Vorschlag stellen würde, und Schäuble setzt auch noch nach, er halte es für "unverantwortlich", wenn der Extremfall ungeregelt sei.

Vielleicht sollte sich Bundesinnenminister Schäuble noch einmal sorgfältig die ersten Artikel des Grundgesetzes durchlesen, insbesondere den, in dem von der "Würde des Menschen" geredet wird, ebenso wie das Verfassungsgerichtsurteil mit dem Aktenzeichen 1 BvR 357/05. Ich bin mal so frei, aus dem verlinkten Urteil zu zitieren:

"Die Ermächtigung der Streitkräfte, gemäß § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden." (Hervorhebung von mir)

Solange Herr Schäuble nicht darzulegen vermag, wie der "Quasi-Verteidigungsfall" den hervorgehobenen Abschnitt verhindern soll, wird wohl sehr wahrscheinlich jeder weitere Gesetzesvorstoß vom Verfassungsgericht als mit den Grundrechten unvereinbar abgewiesen werden.

Und das ist auch wirklich gut so.