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Illegale Durchsuchungen

Der BGH hat jetzt also entschieden, dass Online-Durchsuchungen illegal sind. Insbesondere sind derartige verdeckte Maßnahmen nicht vom normalen Durchsuchungsparagraphen gedeckt sind, da damit insbesondere die Pflicht für die Strafverfolger verletzt wird, die dem Durchsuchten erlaubt, Kenntnis von der Durchsuchung zu nehmen. Es steht ganz klar in der Strafprozessordnung, dass der Durchsuchte oder ein Vertreter von ihm bei der Durchsuchung anwesend sein darf.

Diese Regelungen sind nach Ansicht der BGH-Richter nicht optional, und werden durch die heimliche Untersuchung von Festplatteninhalten verletzt.

Es überrascht jetzt nicht besonders, dass unser großartiger Innenminister als Reaktion eine gesetzliche Regelung zur Durchsuchung der Festplatten aller Bürger der bösen Terroristen gefordert hat. Die bei Heise online dokumentierten Beißreflexe des Bundes deutscher Kriminalbeamter, des innenpolitischen SPD-Sprechers Wiefelspütz und von Herrn Bosbach (CDU) überraschen dann auch nicht weiter.

Beruhigend finde ich, dass sich diverse Politiker gegen die Ausweitung der Bürgerüberwachung gestellt haben, wobei im Heise-Ticker überwiegend Gegenstimmen aus der Opposition dokumentiert sind. Sollte ein solches Bürgerüberwachungsgesetz (Arbeitstitel: Big Brother) erlassen werden, hoffe ich mal darauf, dass dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt wird. Es kann ja nicht sein, dass die Bürger immer weiter unter Verdacht gestellt werden, während die Damen und Herren Politiker sich auf ihren üppigen Pensionen ausruhen können.