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Killt alle Spieler

...mag sich wohl der Autor dieses TV-Beitrags gedacht haben. Wie seriös dieser Beitrag recherchiert und berichtet ist, kann man in den Trackbacks auf den Golem-Bericht dazu ganz ugt nachlesen, oder eben sogar im ARD-Forum, wo sich hier ganz klar die Proteste regen, was die Panorama-Redaktion dann zu dieser Reaktion gebracht hat.

Zum Inhalt des TV-Beitrags haben Andere sich bereits recht fundiert geäußert, aber ein Punkt, der mich besonders aufregt, ist die Argumentation vom bayrischen Killerverbieter Beckstein: Der hat doch tatsächlich gesagt, die bestehende gesetzliche Regelung würde nicht genug angewendet, welshalb er eine verschärfte Regelung für absolut notwendig hält. Hallo, geht's noch? Wenn die Judikative die bestehenden Gesetze nicht so anwendet, wie die Legislative das gerne hätte, ändert diese dann so lange sinnlos an Gesetzen rum, bis einfach alles verboten ist.

Da der TV-Bericht ja die Polemik-Runde so fundiert eröffnet hat, fordere ich ein sofortiges Verbot von einseitiger Polit-Propaganda im öffentlich-rechtlichen Fernsehen. Außerdem müssen dümmlich-aktionistische Gesetzesvorschläge verboten werden, und Minister, die diese Diskussionen aufbringen sofort und fristlos aus ihren Ämtern entfernt werden, natürlich unter Verlust jeglicher Pensionsansprüche aus ihrem Ministeramt.

Schwurbel

Da hat der rosa magenta Riese also beschlossen, die Speicherung der IP-Adressen jedes Kunden von bisher 80 auf sieben Tage zu reduzieren. Das ist zwar immernoch rechtswidrig, aber immerhin schon weniger gravierend. Dass dann allerdings gleich ein Staatsanwalt sich durch die Aussage hervortut, dass so die Strafverfolgung ja erschwert würde, überrascht nicht besonders. Aber dazu fällt mir nur eins ein: So sind die Gesetze eben.

Wie das mit den Gesetzen und der Polizei aussieht, dokumentiert Udo mal wieder sehr anschaulich. Dass unser Innenschäuble so seine Schwierigkeiten mit dem Rechtsverständnis hat, dokumentiert er mal wieder sehr anschaulich, wenn er die ehemaligen RAF-Mitglieder dazu auffordert, sie sollten doch "alles Menschenmögliche zur Aufklärung ihrer damaligen Gräueltaten beitragen". Um nochmal auf Udo zu verweisen: Nein, das müssen sie nicht. Steht im Gesetz. Beziehungsweise, Schäubles Forderungen stehen eben in keinem Gesetz. Aber dann kann man ja bestimmt mal eben die Gesetze ändern, nicht wahr, Herr Schäuble?

politische Vaporware

Ich weise einfach nur mal kurz auf diesen Beitrag bei Telepolis hin, bei dem Bernd Kling sich mal mit den Aussagen des BKA-Präsidenten (der aber meines Wissens Ziercke heißt) befasst, und festhält, dass besagter BKA-Präsident wohl nicht gerade von unnötiger Fachkenntnis getrübt ist. Aber das wäre ja auch unpraktisch, wenn man populistisch nach einer verdeckten Überwachung ruft.

Lesenswert

Diesen Kommentar der Süddeutschen Zeitung zu den Forderungen nach einer verdeckten Computerdurchsuchung kann ich Jedem als Lektüre empfehlen. Die von den Strafverfolgern aufgebrachten Argumente ähneln anscheinend denen, die zur Einführung des großen Lauschangriffs vorgebracht wurden. Das Gejammer von BKA-Chef Ziercke, dass die bösen Gesetze die Nutzung des Lauschangriffs praktisch verhindern würden, finde ich jedenfalls schon interessant. Immerhin sollte sich doch gerade das BKA an die Gesetze halten.

Der Aussage aus dem Kommentar

Aber das ist es nun einmal, was den Staat von einer Räuberbande unterscheidet: Wenn er auf die Bürger zugreift, hat er die Regeln einzuhalten, die ihm die Verfassung vorgibt. Das ständige Lamento von Sicherheitsbehörden über Grenzen, die das Recht ihnen auferlege, gehen einem auf den Geist.

kann ich mich jedenfalls nur anschließen. Wenn das Herrn Ziercke nicht passt, sollte er sich vielleicht mal überlegen, ob er nicht vielleicht den falschen Beruf ausübt.

Gefunden bei Udo.

Quo vadis?

Was ich heute gefunden habe, macht mich umso skeptischer gegenüber der verdeckten Online-Durchsuchung. Da wurde also jemand beschuldigt, er hätte mit seinem Computer ein bestimmtes Fax versendet. Im Rahmen des Verfahrens ist der Computer dann also beschlagnahmt worden. Der Beschuldigte hat dann bestritten, das betreffende Fax versendet zu haben, und angegeben, dass möglicherweise ein Trojaner das Fax versendet haben könnte. Um das zu überprüfen wurde ein Sachverständiger mit der Untersuchung des Computers beauftragt.

Was der Sachverständige dann vorgefunden hat, ist schon erstaunlich: Die Polizeibeamten haben auf dem Computer (dem Beweismittel) nicht nur das Faxprogramm neu installiert, sondern auch noch eine Word-Datei erstellt, in der dann der Inhalt des angeblich versendeten Fax enthalten war. Dadurch konnte dann der Sachverständige keine definitiven Aussagen mehr über den Zustand des Computers zum Zeitpunkt der Beschlagnahme treffen.

Wenn die Polizei jetzt schon so unprofessionell vorgeht (obwohl anscheinend angeordnet ist, dass ein Image der Festplatte gezogen werden soll, und dann nur mit diesem Image gearbeitet werden darf), dann wird nach der Einführung des berühmten Bundestrojaners der Computer als Beweismittel weitestgehend entwertet, weil ja die Beweise immerhin erst durch den Trojaner auf den PC geschleust worden sein könnten. Das heißt dann im Umkehrschluss, dass durch den Bundestrojaner eben nicht neue Beweismittel zugänglich gemacht werden, sondern im Gegenteil, momentan verfügbare Beweismittel vernichtet werden.

Gab es da nicht den Straftatbestand der Strafvereitelung (hier wohl eher der Strafvereitelung im Amt)? Sollten dann nicht die Herren Schäuble, Ziercke, Freiberg, und alle, die sonst noch nach der heimlichen Überwachung verlangen, vorsorglich überwacht werden? Es besteht in meinen Augen Grund zu der Annahme, dass sie Straftaten Vorschub gewähren.

(un)heimliche Propaganda

In Berlin findet dieser Tage ein Polizeikongress statt, und erwartungsgemäß wird da auch über das Thema der heimlichen Durchsuchung von Festplatten geredet. Während Justizministerin Zypries bei ihrer ablehnenden Haltung gegenüber dieser Maßnahme bleibt, wiederholt BKA-Präsident Ziercke sein Mantra von den 99,9 Prozent der Bürger, die ja nichts zu befürchten hätten. Er schürt dann auch noch die Angst vor Verschlüsselung, die ja bei einer normalen Durchsuchung nicht geknackt werden könnte. Warum Ziercke nicht auch analog ein Verbot von Mülltonnen, Feuerzeugen und anderen Mitteln zur Beseitigung handfester Beweise gefordert hat, leuchtet mir jedenfalls nicht ein. Wenig überraschend ist auch, dass der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, den BKA-Chef stützt, und auch eine heimliche Ausfprschung von Festplatteninhalten fordert. Schade, dass weder Ziercke, noch Freiberg die Argumente der Durchsuchungsgegner aufgreifen, um sich mit denen konstruktiv auseinanderzusetzen. Aber das wäre wohl bei der aktuell betriebenen Propaganda hinderlich.

Übelst

Wenn ich mir so durchlese, was unser aller Innenminister der taz gegenüber geäußert haben soll, dann wird mir einfach nur schlecht. Satire ist das wohl auch nicht, wie Udo recherchiert hat. Die Ähnlichkeiten zwischen Original und Satire finde ich jedenfalls frappierend.

Wäre jetzt bitte jemand so freundlich, den Herrn Schäuble aus seinem Amt zu expedieren, bevor er noch weitere Grundrechte abschafft? Danke schön.

Grund? Gesetz?

Wenn ich lese, was Peter Struck angeblich gesagt haben soll, dann frage ich mich, ob der Mann überhaupt mal das Grundgesetz durchgeblättert hat. Ein Fraktionsvorsitzender, der Pressevertretern gegenüber folgenden Satz sagt, erscheint nicht nur mir suspekt: „Es gilt in unserer Fraktion das Mehrheitsprinzip, es ist keine Gewissensentscheidung.“

Deshalb mein Tipp: Herr Struck, kaufen Sie sich und dem Herrn Schäuble doch bitte je ein Grundgesetz. Das ist wirklich nicht teuer.

Brigitte Zypries scheint ja im Gegensatz zum Bundesinnen-Schäuble etwas mehr davon zu verstehen, was ein massiver Grundrechtseingriff ist. Zumindest wirkt sie im Spiegel-Online-Interview auf mich erfreulich grundgesetzkonform. Das ist man ja heutzutage von Politikern kaum noch gewöhnt. (via)

Ein paar Links

...zu der Diskussion um die heimliche PC-Ausspähung.

Gut finde ich, dass der Schleswig-Holsteinische Innenminister, Ralf Stegner (SPD), für hohe Hürden bei der Fernausspähung von Computern plädiert. Von einem Innenminister ist man ja soviel Selbstzurückhaltung schon nicht mehr gewöhnt.

Dagegen gibt es eine ganz tolle Argumentation der Gewerkschaft der Polizei: Wenn ein Verdächtiger vor einer Hausdurchsuchung seine Festplatte mit dem richtigen Programm überschreibe, sei darauf nichts mehr zu finden, fasst Heise online die Aussage zusammen. Vielleicht sollte mal jemand Herrn Konrad Freiberg, Gewerkschaftschef eben dieser Polizeigewerkschaft, mal erklären, dass das auch ohne Internet schon so war. Wenn ein Verdächtiger kurz vor eienr Durchsuchung alles belastende Material vernichtet hat, dann stand die Polizei schon immer ohne Material da. Das führt dann dazu, dass ein Schuldiger freigelassen wird. "Aus Mangel an Beweisen", heißt es dazu so passend. Und wissen Sie was, Herr Freiberg? Ich finde das gut, dass auch mal Täter laufengelassen werden, weil denen eben nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte, dass sie eine Tat begangen haben. Besser, als wenn Unschuldige ins Gefängnis gesteckt werden, weil sie ihre Unschuld nicht beweisen konnten.

Dass die Killerpolitiker Beckstein und Schünemann gleich gegen das Urteil losgezogen sind, überrascht niemanden ernsthaft. Die beiden Herren scheinen ja erstaunlich viel gemeinsames Gedankengut zu hegen, wie man ja bereits in der Debatte um die 'Killerspiele' sehen konnte.

Der BKA-Präsident, Jörg Ziercke, droht indirekt 82'000 Bürgern mit Überwachung ihrer Rechner, wenn er davon redet, dass "99,9 Prozent der Menschen [...] von dieser Maßnahme überhaupt nicht betroffen sein" werden. Aber so klingen die Zahlen natürlich viel entspannender, als wenn Ziercke zugeben würde, dass er plant, eine fünfstellige Anzahl Bürger ausspionieren zu wollen.

Zu Mäßigung ruft auch die Datenschutzbeauftrage Nordrheinwestfalens, Bettina Sokol, auf. Ob es allerdings irgendwelche Auswirkungen ihres Jahresberichts geben wird, wage ich einfach mal zu bezweifeln.

Es bleibt auch weiter spannend, was sich unsere Volksvertreter so alles einfallen lassen, um noch mehr Büger unter Generalverdacht zu stellen und zu überwachen.

Illegale Durchsuchungen

Der BGH hat jetzt also entschieden, dass Online-Durchsuchungen illegal sind. Insbesondere sind derartige verdeckte Maßnahmen nicht vom normalen Durchsuchungsparagraphen gedeckt sind, da damit insbesondere die Pflicht für die Strafverfolger verletzt wird, die dem Durchsuchten erlaubt, Kenntnis von der Durchsuchung zu nehmen. Es steht ganz klar in der Strafprozessordnung, dass der Durchsuchte oder ein Vertreter von ihm bei der Durchsuchung anwesend sein darf.

Diese Regelungen sind nach Ansicht der BGH-Richter nicht optional, und werden durch die heimliche Untersuchung von Festplatteninhalten verletzt.

Es überrascht jetzt nicht besonders, dass unser großartiger Innenminister als Reaktion eine gesetzliche Regelung zur Durchsuchung der Festplatten aller Bürger der bösen Terroristen gefordert hat. Die bei Heise online dokumentierten Beißreflexe des Bundes deutscher Kriminalbeamter, des innenpolitischen SPD-Sprechers Wiefelspütz und von Herrn Bosbach (CDU) überraschen dann auch nicht weiter.

Beruhigend finde ich, dass sich diverse Politiker gegen die Ausweitung der Bürgerüberwachung gestellt haben, wobei im Heise-Ticker überwiegend Gegenstimmen aus der Opposition dokumentiert sind. Sollte ein solches Bürgerüberwachungsgesetz (Arbeitstitel: Big Brother) erlassen werden, hoffe ich mal darauf, dass dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt wird. Es kann ja nicht sein, dass die Bürger immer weiter unter Verdacht gestellt werden, während die Damen und Herren Politiker sich auf ihren üppigen Pensionen ausruhen können.