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Brief, offen

Dominik Boecker hat einen offenen Brief an Kanzlerin Merkel verfasst.

In diesem Brief enthalten ist unter anderem eine Auflistung rechtlich bedenklicher Maßnahmen, die in der Regierungszeit eben jener Frau Merkel von der Regierung angestoßen wurden:

Konkret wurden und werden ungeeignete und unverhältnismäßige Maßnahmen
geplant und bereits teilweise beschlossen, die in unsere Grundrechte massiv eingreifen:

* ein verfassungswidriges Luftsicherheitsgesetz
* eine Anti-Terror-Datei mit unklaren Grenzen und Aufnahmevoraussetzunge
* eine Bundesweite Steuernummer
* ein Elektronischer Reisepass mit biometrischen Merkmalen
* Genanalysen
* Online-Durchsuchung
* Online-Zugriff auf Melderegister durch Polizeibehörden
* Präventive Einschränkung der Freizügigkeit
* Rasterfahndung
* Videoüberwachung
* eine Vorratsdatenspeicherung mit unklaren Grenzen
* eine mit dem ursprünglichen Zweck des Mautsystems unvereinbare Nutzung
* Engere Zusammenarbeit zwischen Geheimdiensten und Verfassungsschutz und der Polizei

Dem habe ich nichts mehr hinzuzufügen. Bis auf eine Unterschrift.

Praktisch oder zu praktisch?

Der Bundeswehr sind Berichten zufolge ziemlich viele Daten abhanden gekommen. Praktischerweise sind unter den Daten sowohl Informationen gewesen, die für die Aufklärung über die US-Gefangenschaft von Murat Kurnaz gewesen, sondern auch noch Daten über Verhöre des Militärischen Abschirmdienstes in einem US-Gefängnis. Brisant an diesem Gefängnis ist, dass dort Gefangene gefoltert worden sein sollen. Da könnte man schon verstehen, wenn die Bundeswehr kein gesteigertes Interesse daran hätte, dass derartige Informationen kritisch begutachtet werden. Bekanntlich funktionieren Computer ja nicht immer zuverlässig, und deshalb wäre ein Datenverlust ja ganz leicht erklärbar. Okay, jede halbwegs professionelle Computerinstallation wird Daten niemals nur in einer Kopie speichern, und selbst defekte Bänder mit derart wichtigen Datensätzen nicht bereits nach den ersten Lesefehlern wegwerfen, sondern professionelle Datenretter heranziehen, die zur Not auch aus Bändern, die aufgegessen und wieder ausgeschieden wurden, noch große Teile der Daten, wenn nicht gar alle Daten wieder herstellen können.

Da finde ich es doch beruhigend, dass ich nicht der Einzige bin, dem diese ganze Angelegenheit sehr eigenartig vorkommt. Dass es weder irgendwelche Backup-Kopien, noch Lösungsversuche nach dem Auftreten der Fehler gegeben haben sollte, würde ich jedenfalls nicht einmal bei einer kleinen Firma erwarten. Wenn sich die Ereignisse wirklich so abgespielt haben sollten, wie berichtet wurde, dann würde ich personelle Konsequenzen in der Riege der IT-Verantwortlichen erwarten. Und eine Ausschreibung für ein komplett neu entwickeltes Sicherungskonzept. Denn das wäre dann ja offensichtlich dringend notwendig.

Rechteverwerter ohne Schranken

Bei einer Anhörung im Bundestag haben Vertreter der Medienrechteverwertungsindustrie (MRVI) mal wieder neue Forderungen aufgestellt. So soll der Richtervorbehalt abgeschafft werden, wenn es darum geht, dass die Rechteverwerter von Internetprovidern Details zu Kunden eben dieser Internetprovider haben wollen. Hintergrund ist, dass bekanntlich die MRVI in großem Stil Leute verklagt, die angeblich im Internet Mediendateien angeboten haben sollen.

Zur Zeit erhalten die MRVI-Verfolger die Kundendaten nur, wenn ein Richter dieses Ansinnen bestätigt, aber wenn es nach dem Willen der Medienrechteverwerter geht, dann soll künftig wegen der "immensen Kostenbelastung" auf diesen Richtervorbehalt verzichtet werden. Es wäre ja nicht einzusehen, dass ein Auskunftsanspruch nur bei nachgewiesenem geschäftlichem Umfang der Rechtsverletzung bestehen würde. Klar, sonst kann man ja nicht jeden Computernutzer Raubmordkinderpornovergewaltigungsterroristenkopierer verfolgen, bei dem man annehmen kann, dass dieser schon mal eine Datei kopiert hat, ohne vorher einen angemessenen Tribut gezollt zu haben.

Nachdem ich mich in den letzten Tagen stark mit frei verfügbarer Musik beschäftigt habe, fällt mir dazu nur eins ein: Vielleicht sollten sich die Medienrechteverwerter mal fragen, ob es eventuell einen Grund geben könnte, dass immer weniger Leute ihre 'Produkte' kaufen wollen. Ich spiele jedenfalls sehr ernsthaft mit dem Gedanken, mich mal mit CDs von Black Lab zu versorgen, weil ich deren Musik sehr gut finde. Und jetzt ratet mal, was man mit diversen Titeln der Band so völlig legal tun darf.

§129a StPO?

Eine Erklärung der verschiedenen Forderungen und Maßnahmen von Heiligendamm kann man auf Spiegel-Online nachlesen.

Ich gestehe: Mir sind noch keine Argumente eingefallen, warum Claus Christian Malzahn falsch liegen würde. So gesehen sollte die Bundesanwaltschaft vielleicht Ermittlungen gegen die Regierung einleiten, da der Verdacht besteht, dass diese eine terroristische Vereinigung gründen wollten. Was, das wäre überzogen? Ich denke nicht, immerhin wurden im Vorfeld des Gipfels Hausdurchsuchungen mit eben diesem Vorwurf begründet, die sich im Nachgang als offensichtlich unbegründet erwiesen haben.

[via]


What's next?

Nachdem vor einiger Zeit veröffentlicht wurde, dass Online-Durchsuchungen bereits durchgeführt wurden, ist heute klar geworden, dass die Bundeswehr im Rahmen der Überwachung der G8-Proteste eingesetzt wurde.

Okay, ein paar Soldaten, die auf Brücken stehen, und die Demnonstranten beobachten, mag man ja vielleicht noch als Amtshilfe verbuchen, aber Tornado-Flugzeuge, die ein Lager der Protestierer überfliegen, um Luftaufnahmen zu machen, kann man wohl recht ungestraft als Bundeswehreinsatz im Landesinneren bezeichnen.

Da frage ich mich doch, warum unser aller Innenminister sich bisher immer wieder um eine gesetzliche Grundlage für einen Einsatz der Bundeswehr im Landesinnern eingesetzt hat. Oder war eben dieser Einsatz vielleicht gar illegal?

Klar erkennbar

Wie es mit der Manipulierbarkeit von Wahlcomputern aussieht, hat der CCC in einem Bericht zusammengefasst. Zu diesem Bericht gibt es auch ein Foto, mit dem man auch als einfacher Bürger sofort eine Manipulation erkennen könnte, die natürlich niemals stattfinden wird, weil das ja verboten ist. Warum stehen doch nochmal in Gesetzen Strafen, die verhängt werden können, wenn man sich eben nicht an die Gesetze hält?

Hier also das Foto:


Deeskalation?

[Disclaimer: Ich habe keine Informationen aus erster Hand, bilde mir aber meine Meinung auf Basis der Berichte, die ich im Netz bis jetzt gelesen habe]

In Heiligendamm ist jetzt Schluss mit lustig. Wenn ein Polizeisprecher mit dem Satz "Mit dem Einsatz der Wasserwerfer ist die Deeskalationsstrategie am Ende." zitiert wird, frage ich mich doch langsam, wie es dazu kommen konnte. Anscheinend sind G8-Gegner um Polizeisperren herumgegangen, und haben im (jetzt auch vom Verfassungsgericht bestätigten) demonstrationsfreien Raum eben dies getan: Demonstriert. An einem der Kontrollpunkte ist es anscheinend zu Steinwürfen gekommen, woraufhin die Polizei hart durchgegriffen hat. Leider kann ich den Berichten nicht entnehmen, ob die Polizei erst nach diesem Vorfall angefangen hat, hart gegen friedliche Demonstranten vorzugehen, oder ob das davon unabhängig war. In jedem Fall sollte den Verantwortlichen klar sein, dass der Einsatz von Wasserwerfern und Reiz- bzw. Tränengas nicht unbedingt zu einer Entspannung der Situation führen wird.

Es bleibt zu hoffen, dass zu den Verletzten vom Wochenende nicht weitere hinzukommen, auch wenn die Zahl der Schwerverletzten Polizisten und Demonstranten wohl bestenfalls als grob geschätzt gelten darf. Die Meldung, die inzwischen auch über dpa verbreitet wird, dürfte allerdings eher in den Meldungen zu den erneuten Ausschreitungen (oder sollte man wieder von Randalen sprechen?) untergehen. Ich hoffe jedenfalls, dass sowohl die Steinewerfer, als auch die meiner Meinung nach überreagierende Einsatzleitung sich für ihre Taten rechtfertigen müssen.

Kein Recht auf Sicherheit

"Schäuble [will] das Verbot des Abschusses von Zivilflugzeugen umgehen. Wer so agiert, zweifelt an den Werten und auch an der Überlegenheit des Rechtsstaats. [...] Ich möchte, dass der Staat mich schützt. Der Staat hat das Gewaltmonopol. Ich möchte aber auch gegen mögliche Übergriffe des Staates in meine Privatheit geschützt werden. Man lese nur den letzten Bericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, dann sieht man, wie weit dieser Schutz bereits durchlöchert ist. Aber es gibt kein Grundrecht auf Sicherheit. Sicherheitsmaßnahmen müssen immer gemessen werden an den Grundrechten, dem Artikel 1, dem Schutz der Menschenwürde." Gerhart Baum, ehemaliger Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern und später Bundesinnenminister, an die Adresse des Bundesinnenministers. Das Interview kann und sollte man sich auf tagesschau.de durchlesen.