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Gebot der Transparenz

Heute hat das Bundesverfassungsgericht über die Klage von neun Buntestagsabgeorneten entschieden, die sich gegen die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte der Abgeordneten gewehrt hatten. Die acht Verfassungsrichter waren sich zwar uneinig über die Entscheidung, aber bei einer Stimmengleichheit gilt die Klage als abgewiesen. Die Informationen, die die Bundestagsverwaltung bereits ermittelt haben, und ohne Rechtsgrundlage zurückgehalten hatten, sollen jetzt laut der Webseite des Bundestages bis "Ende dieser Woche" online abzurufen sein. Dann wird der offizielle Machthaber des Staates endlich in die Lage versetzt, sich über mögliche Interessenkonflikte der Abgeordneten zu informieren. Mal sehen, was für Überraschungen die Nebeneinkünfte unserer gewählten Vertreter zutage fördern werden.

So langsam wurde es ja mal Zeit, dass die Damen und Herren Politiker, die ja mehrheitlich Gesetzen wie der PKZ einheitlichen Steuernummer zugestimmt haben, sich auch mal über die Schultern schauen lassen, wem sie denn nebenbei auch noch dienlich sind. Ich gehe ja davon aus, dass sich verschiedentlich ein Zusammenhang zwischen Arbeitgeber und politischer Überzeugung erkennen lassen dürfte.

Weitere Berichte über das Urteil: Tagesschau, Netzeitung