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dringend benötigt

Das Landgericht Frankfurt hat es abgelehnt, eine einstweilige Verfügung zu erlassen, die Arcor dazu aufgefordert hätte, den Zugriff auf Google zu sperren. Und was hat der Antragsteller, ein gewisser Tobias Huch dazu zu sagen? Das hier: "Der Beschluss des LG Frankfurt ist eine interessante Nachricht für Anbieter von Pornografie und Tierpornografie im Internet weltweit. Deren deutsche Helfer und Helfershelfer können nach Meinung des Gerichts rechtlich nicht in Anspruch genommen, der Zugang zu pornografischen Bildern kann nicht unterbunden werden. Man kann dies als Sieg der Kommunikationsfreiheit im Internet feiern, für den deutschen Jugendschutz bedeutet es aber eine schwere Schlappe." Schnell, gebt ihm Hirn!

Dunkelseher

Ich sollte Dunkelseher werden. Gestern habe ich noch vermutet, dass die Polizei trotz ihrer offensichtlichen Unfähigkeit, die bisherigen Ermittlungsmethoden einzusetzen, neue Berechtigungen bekommen sollte, und heute taucht im Heise-Ticker genau die Forderung von Wolfgang Bosbach (CDU) auf. Es könne ja nicht sein, dass es Bereiche gibt, in denen die Ermittler nicht lauschen dürften, verlangt Bosbach. 

Wenn ich mich da nicht ganz schwer täusche, hat das Bundesverfassungsgericht aber genau das festgelegt:

„Zur Unantastbarkeit der Menschenwürde gehört die Anerkennung eines absolut geschützten Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Jede Erhebung von Informationen aus diesem Bereich muss abgebrochen werden. Jede Verwertung ist ausgeschlossen. (Urteil zum Großen Lauschangriff vom 03.03.2004)“ (zitiert aus der Wikipedia)

Also ich finde die Aussage eindeutig. Aber es ist ja in letzter Zeit nichts Ungewöhnliches, dass sich Politiker über Grundrechte hinweg setzen, und klar verfassungswidrige Forderungen von sich geben, oder gar verfassungswidrige Gesetze verabschieden.