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Bundeswanze: Jetzt auch mit SPD-Unterstützung

Okay, eine Überraschung ist es nicht mehr, aber dass der Sebastian Edathy (SPD, Vorsitzendee des Bundestags-Innenausschusses) jetzt schon ankündigt, dass die SPD einer Bundeswanze offen gegenüberstehen wird, finde ich dann doch dreist.

Laut Kölner Stadtanzeiger, den Heise und Golem als Quelle benennen, gibt es für Edathy drei Voraussetzungen: Die Bundeswanze müsste "technisch machbar und verhältnismäßig sein und dürfte nur unter rechtsstaatlicher Kontrolle" eingesetzt werden.

Zur technischen Machbarkeit kann ich nicht viel sagen, aber nachdem die Bundeswanze angeblich schon fertig sein soll, dürfte das ja wohl kein Problem darstellen.

Was der Innenpolitiker sich unter dem Stichwort "verhältnismäßig" vorstellt, darüber darf man wohl rätseln. Immerhin soll ja angeblich über irgendwelche Pseudosicherheitsmaßnahmen sichergestellt werden, dass die Fahnder nur solche Daten erhalten, die sie für die jeweilige Aufgabe benötigen würden. Ich sage dazu nur soviel: Ich vertraue den BKA-Schnüfflern jedenfalls nicht.

Die "rechtsstaatliche Kontrolle", die Edathy fordert, wird wohl der hochgelobte Richtervorbehalt sein, der ja noch nicht einmal geeignet ist, rechtswidriege Hausdurchsuchungen zu verhindern. Bei Richtern, die sich offensichtlich nicht einmal die Mühe machen, sich mit den vorgelegten Verdachtsmomenten zu befassen, ist davon auszugehen, dass man als 'braver Bürger' nichts tun kann, um sich vor einem Eingriff in die Privatsphäre in Form eines Schnüffelprogramms (oder Hardware-Keylogger oder ähnliche Maßnahmen) sicher zu schützen. Soviel zu dem "Wer nichts zu verbergen hat"-Gebrabbel einiger Unwissender.

Die Aussagen Edathys gewinnen dadurch an Sprengstoff, dass morgen, am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zu der Verfassungsbeschwerde gegen das NRW-Verfassungsschutzgesetz verkünden will. Wenn die letzte Schutzinstanz für die Verfassung in diesem Land eine Online-Abschnorchelung nicht grundsätzlich verbietet, werden mindestens das BKA-Gesetz durch die große Koalition abgenickt, sowie ein entsprechendes Landesgesetz für Bayern noch schnell vor der dortigen Landtagswahl durchgedrückt.

Ich hoffe ja noch, dass das Bundesverfassungsgericht nicht nur das NRW-Gesetz mit einem kraftvollen Tritt in die Mülltonne verfrachtet, sondern den Spionagewünschen des Bundesschnüffelministers sowie des Bayrischen Schnüffelministers einen Riegel vorschiebt. Grund genug dafür gäbe es aus meiner Sicht jedenfalls.

Ein interessantes Interview findet sich bei tagesschau.de mit der ehemaligen Justizministerin Leutheuser-Schnarrenberger, die zurückgetreten ist, weil sie den großen Lauschangriff nicht mittragen wollte. Ob in der eutigen Regierung auch nur eine einzige Person genug Arsch in der Hose hat, sich an der FDP-Politikerin ein Beispiel zu nehmen, daran glaube ich nicht.