Skip to content

ComPod #89: Informationstechnische Systeme - Teil 3

Technik-Ecke, bunt gemischt.

Im dritten Teil des diesmal wieder dreiteiligen Podcasts beschäftige ich mich mit Technik aus aller Welt: Vom Update für iPhone und Touch-iPod, über die neuen MacBooks und -Pro geht es bis nach Pakistan, wo durch eine zu große Anhäufung von Dummheit Youtube global offline genommen wurde, und in der Folge auch der dortige Netzzugang gekappt wurde. Von der Arbeit gibt es auch ein paar Infos, wie den Spaß, den ich mit einer Klasse hatte, die ich nicht eingecheckt hatte (Ups!), der Tatsache, dass die Reihenfolge beim Aufruf von Funktionen manchmal doch wichtig ist, bis hin zu Spaß mit Problemtickets und einer Rechnereinrichtung. Musik gibt es dazu von Connor O'Brien mit dem Titel 'So Far To Go'.

Länge: 40:03, 36,6 MB.

Feedback hier oder bei Podster ist übrigens immer noch ausdrücklich erwünscht. ;-) Bei iTunes könnt ihr den ComPod inzwischen auch ganz einfach abonnieren.

brechende Neuigkeiten

This just in: Schäuble gibt zu, dass die Fern-Infiltration von Computern für Terrorverhinderung ungeeignet ist.

Schäuble äußerte Zweifel, ob Online-Durchsuchungen auf der zulässigen Grundlage geeignet wären, die Pläne von Terrorgruppen wie der Hamburger Zelle um Mohammed Atta vor dem 11. September 2001 zu entdecken. „Genaueres über die Gruppe wussten die Sicherheitsbehörden erst hinterher. Und ohne sehr konkrete Anhaltspunkte für eine drohende schwere Gefahr sind Online-Durchsuchungen ja nicht zulässig.“

Zusätzlich zu weiterer heißer Luft findet sich diese Aussage beim Focus.

Da frage ich mich dann doch ernsthaft, wofür die angeblich so dringend benötigte 'Online-Durchsuchung' dann eigentlich überhaupt geeignet sein könnte.

nicht verstanden

Die haben nicht verstanden.

Weder der BKA-Ziercke, der ja auch nur sagt, was seine Mitarbeiter ihm aufgeschrieben haben, und ganz offensichtlich keine Ahnung hat, ob (geschweige denn, wie) eine ferngesteuerte Computerüberwachung funktionieren kann.

Noch die bayerische Justizministerin Beate Merk, die immer noch Kinderporno-Konsumenten überwachen lassen will, obwohl die Vorgaben des BVerfG eine gesetzliche Grundlage, die das erlauben würde, ganz klar als verfassungswidrig herausstellen. Aber klar, wenn man die Konsumenten von Kinderpornos mit den Produzenten gleichsetzt, dann hat man nicht nur polemische Rauchbomben geschmissen, sondern kann auch Kritiker mundtot machen (wer gegen eine Verfolgung der Konsumenten ist, muss ja selbst 'Kinderficker' sein).

Auch der rechtspolitische Sprecher von CDU/CSU, Jürgen Gehb, hat das Urteil ganz offensichtlich nicht verstanden, wenn er schwafelt: "Alle, die mit der Gefahrenabwehr befasst sind, brauchen die gesetzliche Ermächtigung für Online-Durchsuchungen." Nein, denn nur die, die mit dem Schutz der überragend wichtigen Rechtsgüter (die nebenbei vollständig im Urteilstext aufgelistet sind) betrau sind, könnten überhaupt in eine Situation gelangen, in der über eine Infiltration von informationstechnischen Systemen auch nur nachgedacht werden dürfte. Das heißt, einem Streifenpolizisten, der zwar auch Gefahrenabwehr betreibt, darf ein derart schwerer Eingriff in die Privatsphäre von Bürgern gar nicht erst erlaubt sein. Aber als rechtspolitischer Sprecher muss man so etwas ja nicht verstehen.

Zum Einsatz für Strafverfolgungszwecke hat sich das Karlsruher Gericht zwar nicht geäußert, aber ich habe ernsthafte Zweifel, dass 'Beweise', die mittels der verdeckten Infiltration erlangt wurden vor Gericht Beweiskraft erlangen können. Denn forensische Untersuchungen, bei denen am Untersuchungsgegenstand (Festplatte) manipuliert wurden, sind vor Gericht schon in der Vergangenheit nicht als Beweis zugelassen worden. Aber vielleicht bedarf es dann ja mal wieder eines Urteils der Richter in den roten Roben, um amoklaufende Politiker auf den Boden des Rechtsstaats zurückzuholen. Es wäre ja auch zu schön, wenn die sich von sich aus an die Verfassung halten würden.

Schon zu spät

Im zweiten Teil des Podcasts diese Woche habe ich noch erwähnt, dass ich mir die anderen Musiktitel von Alana Grace bei Garageband lieber nicht angehört habe, weil ich die sonst nur haben wollen würde. Genau das habe ich dann auch nicht getan, aber dafür habe ich mir die Videos der Frau angesehen, die sie auf Youtube eingestellt hat. Gemeinerweise gibt es da auch Musikvideos, und wie ich hier schon geschrieben habe, ist daraus gleich ein vollwertiger Ohrwurm erwachsen.

Meine Suche nach einer Möglichkeit, die Musik auch in mitnehmbar zu bekommen führte zwar zuerst auf den 'offiziellen' Shop des Labels, aber da kann man nur mit Kreditkarte bezahlen. Wie gut, dass es noch iTunes gibt. Da habe ich dann nicht lange gefackelt, und mir das ganze Album 'Break the Silence' von Alana Grace geleistet.

Was soll ich sagen, meine Ahnung von Freitag ("Wenn die anderen Titel halten, was der eine Titel verspricht, dann hätte ich die auch ganz gerne") hat sich bestätigt. Ja, jetzt habe ich meine erste ver-DRM-te Musik. Aber dafür habe ich die Musik wenigstens hier.

Vielleicht lässt sich Alana Grace und/oder ihr Label ja dazu überreden, die Musik im Podsafe Music Network einzustellen. Ich wüsste schon einen Podcaster, der dann alle Tracks in seinen Podcast einbinden würde...