Regierungs-Bla
Entweder hat die Bundesregierung nicht verstanden, was die Vorratsdatenspeicherung bedeutet, oder die Regierung will das BVerfG einfach nur mit sinnfreiem Gelaber zuwerfen. wie man im c't-Hintergrund nachlesen kann, hat die Regierung besonders viel Geschwalle in Richtung des Verfassungsgerichts abgesondert.
Dreist finde ich (unter Anderem), dass die Regierung einerseits argumentiert, dass die EU ja "ausdrücklich"gar keine Grenzen für die Auswertung der Verbindungsdaten vorgesehen habe, und andererseits die Regierung doch nur das absolute Mimimum der verdachtsunabhängigen Verbindungsvorratsdatenspeicherung umgesetzt habe. Das absolute Minimum enthält nach meinem Verständnis gerade nicht "mittels Telekommunikation begangene Straftaten", was ja dank der Eilentscheidung vom April 2008 auch einstweilig außer Kraft gesetzt ist.
Aber wenn die Regierung doch überzeugt davon wäre, dass das Bundesverfassungsgericht für die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung ja gar nicht zuständig sei, stellt sich mir dann doch die Frage, warum sie dann 120 Seiten Unsinn in Richtung Karlsruhe absondern lassen hat. Aber vielleicht sind die Autoren des Textes während dessen Erstellung mehrmals von akuter Schlafanfällen heimgesucht worden.