Skip to content

Der Fall Kochbuch

Ihr erinnert euch bestimmt noch an die Frau Kochbuch und ihren Mann, die ihre Bilder dank SEO so platziert hatten, dass man auf der Suche nach Brötchen und anderen Fressalien recht einfach an Bilder von Frau Kochbuchs Mann geriet. Wer den Fehler gemacht hat, eines dieser Kunstwerke zu verlinken, ohne vorher einen Vertrag mit dem Herrn Kochbuch geschlossen zu haben, bekam recht bald einen kostenpflichtigen Brief vom Anwalt der Kochbuchs. Darun war dann eine Abmahnung und eine Unterlassungserklärung enthalten. Ähnlich erging es auch den Betreibern von Foren, deren Nutzer Artikel mit Links zu Bildern des Herrn Kochbuch eingestellt hatten. Hier traf die Unterlassungserklärung dann den Forenbetreiber, der doch bitte niemals wieder erlauben möge, dass in seinem Forum ein Beitrag eingestellt würde, in dem eines der Kunstwerke des Herrn Kochbuch unerlaubt abgebildet sei. Das führt dann dazu, dass die Forenbetreiber sicherheitshalber jeden Foreneintrag manuell freischalten müssten, um der Unterlassungserklärung garantiert gerecht werden zu können.

Soweit die Vorgeschichte. Heute taucht im Heise-Ticker eine Meldung auf, dass das OLG Hamburg der Meinung der Familie Kochbuch widerspricht, indem es eine Vorabprüfungspflicht ausdrücklich verneint. Damit entzieht der Richter der Unterlassungserklärung und der kostenpflichtigen Abmahnung ihre Grundlage, und sorgt dafür, dass die Familie Kochbuch nicht ganz so begeistert sein könnte. Es handelt sich bei der Meinungsäußerung des Richters zwar nicht um ein Urteil, aber ich rechne damit, dass das Urteil sich daran orientieren wird. Das versauert den diversen Klägern den Gerichtsstand Hamburg, der ja - mutmaßlich wegen der Rechtssprechung der Pressekammer am LG - bei Verstößen im Internet gerne gewählt wird. Zumindest Abmahnungen für Foren könnten damit in Zukunft deutlich zurückgehen. Ich bin absolut untröstlich für die armen Kämpfer gegen für das Recht.

Nachtrag: Golem hat das Thema einen Tag später auch entdeckt.

Bahnhörnchen

Die Bahn soll in  den Jahren 2002 und 2003 so ungefähr eintausend Angestellte "ausspioniert" haben. Das will zumindest der Stern herausgefunden haben. Es ging darum, herauszufinden, ob ' Top-Manager der Bahn oder deren Ehepartner außerhalb des Unternehmens wirtschaftlich engagiert waren' (SpOn). Um das zu erreichen, wurden Datenträgger mit persönlichen Daten der Manager an eine gewisse Network Deutschland GmbH übergeben, deren Name uns aus dem T-Bakel bekannt vorkommen darf.

Die Bahn reagiert darauf, indem sie eienrseits die Vorwürfe einräumt, aber andererseits mit Nebelbomben wirft. Es habe nur 43 Untersuchungen seit 1998 gegeben, und außerdem wäre die Bahn ja oft von Korruption betroffen gewesen. Die Anzahl der Untersuchungen sagt gar nichts über die Anzahl der davon betroffenen Personen und deren 'Verdächtigkeit' aus. Und der krampfhafte Versuch, die Bahn als Opfer hinzustellen, das doch nur sich selbst verteidigen würde, ist auch absurd, weil auch ein Opfer Bahn sich an die Gesetze zu halten hat. Bisher habe ich jedenfalls nicht gelesen, dass die Vorwürfe irgendwo widerlegt worden wären.