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Die Bahn verkündet

Die offizielle Verkündung der Bahn über das Bahn-Debakel enthält nicht nur die Mitteilung, dass eventuell möglicherweise vielleicht Gesetze gebrochen wurden, sondern auch diesen Klopper: '... kann die DB AG seit Ende vergangener Woche nicht mehr ausschließen, dass Akten, die mit diesen Vorgängen zu tun haben, bereinigt oder vernichtet worden sind.' Ich lese da raus, dass also der volle Umfang der Bahn-Schnüffelei niemals an die Öffentlichkeit kommen wird.

Übrigens: Die Bahn hat laut dem Bericht auch Kontobewegungsdaten ermitteln und auswerten lassen. Da stellt sich mir dann doch die Frage, wie so ein durchschnittlicher Bahn-Beauftragter an Kontobewegungen von Personen gelangen könnte. Und eigentlich gab es da auch mal ein Bankgeheimnis. Das hat zwar der Staat für sich abgeschafft, aber die Bahn sollte eigentlich kein Teil des Staats sein, würde ich meinen.

Recht gesprochen

Der EU-Gerichtshof hat heute über die Klage von Irland und der Slowakei entschieden, die die Rechtsgrundlage der Verordnung angezweifelt haben, mit der die verdachtsunabhängige Verbindungsvorratsspeicherung beschlossen wurde. Das Urteil ist, dass die EU unter dem Vorwand der Vereinheitlichung tatsächlich Überwachungsmaßnahmen anordnen darf.

Das Zitat, was mit in der Heise-Meldung besonders auffällt: Die Vorratsdatenspeicherung durfte von der EU mit Vereinheitlichung der Regelungen begründet werden, weil die Speicherung "in überwiegendem Maß das Funktionieren des Binnenmarkts betrifft". Ja, das sehe ich ja auch sofort ein. NICHT. Nochmal zum Mit-tickern: Vor der EU-Entscheidung gab es nirgens in der EU eine Anforderung, dass Telekommunikations-Verbindungsdaten verdachtsunabhängig gespeichert werden müssen. Und dann darf die EU die Regelung 'vereinheitlichen', indem sie anordnet, dass in allen EU-Ländern mindestens sechs, höchstens 24 Monate gespeichert werden müssen. Aber die entstehenden Kosten der Speicherung entstünden ja auch nur in der EU, weswegen das dann irgendwas mit dem Binnenmarkt zu tun hätte. Damit kann man dann aber ungefähr alle Regelungen genehmigen, die irgendwie Kosten verursachen.

Übrigens weist der EuGH noch darauf hin, dass das Urteil sich ja nicht mit der Frage befasst, inwiefern eine verdachtsunabhängige Speicherung aller Verbindungsdaten aller Bürger mit den Grundrechten vereinbar wäre.

Das Urteil wird zwar nicht direkt Auswirkungen haben, nachdem dadurch ja nur die Rechtsgruindlage einer EU-Richtlinie bestätigt wurde, aber die EU-Regierenden sicher auf die Idee bringen, dass sie künftig auch noch die krudesten Regelungen mit Binnenmarkt-Vereinheitlichungen begründen können, weil die ja nur innerhalb der EU Kosten verursachen würden. Andererseits hat es so das Bundesverfassungsgericht nicht einfacher, die deutsche Vorratsdatenspeicherung zu kippen, da doch deren EU-Richtlinie immer noch in Kraft ist. Ich hoffe ja für die EU-Richter, dass sie in Zukunft etwas vernünftigere Urteile verkünden werden. Das Urteil war jedenfalls schonmal nichts.