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Es gibt gaar keine Grundrechts-Probleme

Das ist einfach zu krank: Das Innenministerium ist im Zusammenhang mit der Internetzensur offiziell der Meinung, dass die gar kein Grundrechtseingriff wäre.

Ich zitiere einfach mal aus Alvars Blogeintrag: Darüber hinaus ist festzustellen, dass, sofern es zu einer Sperrung auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Zugangsanbieter und dem Bundeskriminalamt kommt, es bereits an einem hoheitlichen Eingriff fehlt. Ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis liegt nur dann vor, wenn sich staatliche Stellen ohne Zustimmung der Beteiligten Kenntnis von dem Inhalt oder den Umständen eines fernmeldetechnisch vermittelten Kommunikationsvorgangs verschaffen, die so erlangten Informationen speichern, verwerten oder weitergeben. (...) Es muss sich um eine Kenntnisnahme durch den Staat handeln. (...) Ein solcher Eingriff liegt erkennbar nicht vor.

Oder etwas anders ausgedrückt: Grundrechte gelten nur gegenüber dem Staat, nicht aber vom Staat beauftragten Personen. Ja, nee, is klar.

Folter durch Privat-Cops ist also erlaubt, weil die sich ja gar nicht an die Menschenwürde halten müssen, Einbrüche im staatlichen Auftrag auch, weil ja die Unverletzlichkeit der Wohnung nur für den Staat gilt... Ich glaube, es wird schnell klar, wie idiotisch die Vorstellung ist, dass Grundrechte ausschließlich gegenüber dem Staat gelten würden. Aber was erwartet überhaupt irgend jemand aus dem Innenministerium?

(via)

Pleite nicht verboten

Die NPD, deren Verbot in der Polit-Kaste gerne immer wieder diskutiert wird, ist offensichtlich pleite, und zeigt sich selbst an, weil offensichtlich ein Rechenschaftsbericht der Partei "möglicherweise fehlerhaft" sein soll. Da stellt sich mir ja glatt die Frage, wo die V-Männer bei dessen Erstellung waren...

Kritik ist Karneval?

Zugegeben, mir ist die Rede des Tschechischen Präsidenten nicht begegnet, aber ganz offensichtlich hat er es gewagt, die EU-Verfassung (Codename: "Vertrag von Lissabon") zu kritisieren. Die Reaktion der EU-Parlamentarier: Mehr oder weniger aggressive Kritik. Da stellt sich mir doch spontan die Frage, warum diejenigen, die vorgeben, die Bürger Europas zu vertreten, so überhaupt nicht mit Kritik am geheiligten Verfassungsvertrag umgehen können. Immerhin hat es ja niemand für nötig erachtet, die Bürger überhaupt zu befragen, die doch von der Verfassung beeinflusst werden.

Aber Kritik an der EU-Verfassung ist wohl Verboten.