Versammlungsverhinderungsgesetz gekippt
Das Bundesverfassungsgericht hat heute einstweilig das bayrische Versammlungsgesetz eingeschränkt. Das Gesetz, was Heribert Prantl so passend als Versammlungsverhinderungsgesetz bezeichnet, war so offensichtlich schwammig formuliert, dass die bayrische Landesregierung damit praktisch jede Versammlung (Ansammlung von mindestens zwei Personen) verbieten durfte, die ihr aus irgendwelchen Gründen nicht in den Kram passt. Diesem Gesetz hat das Verfassungsgericht die Bußgeld-Regelungen gezogen, dürfte aber in der Hauptverhandlung nicht davor zurückschrecken, das gesamte Gesetz dahin zu verfrachten, wo es von Anfang an hingehört hätte: In die Mülltonne. In jedem Fall ist das Urteil ein Schlag ins Gesicht der 'Rechts'-Politiker der CSU, die der Meinung sind, Versammlungen seien keine grundgesetzlich geschützten Meinungskundgabe, sondern irgend welche illegalen Dinge, die es um jeden Preis zu verhindern gälte.
Kurz: Das BVerfG hat aus meiner Sicht Recht, und genauso trifft Heribert Prantl mit seiner Einschätzung mal wieder ins Schwarze. Eigentlich müsste die CSU nach der Blamage als verfassungsfeindliche Partei verboten werden, aber das wird leider nicht geschehen.