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Versammlungsverhinderungsgesetz gekippt

Das Bundesverfassungsgericht hat heute einstweilig das bayrische Versammlungsgesetz eingeschränkt. Das Gesetz, was Heribert Prantl so passend als Versammlungsverhinderungsgesetz bezeichnet, war so offensichtlich schwammig formuliert, dass die bayrische Landesregierung damit praktisch jede Versammlung (Ansammlung von mindestens zwei Personen) verbieten durfte, die ihr aus irgendwelchen Gründen nicht in den Kram passt. Diesem Gesetz hat das Verfassungsgericht die Bußgeld-Regelungen gezogen, dürfte aber in der Hauptverhandlung nicht davor zurückschrecken, das gesamte Gesetz dahin zu verfrachten, wo es von Anfang an hingehört hätte: In die Mülltonne. In jedem Fall ist das Urteil ein Schlag ins Gesicht der 'Rechts'-Politiker der CSU, die der Meinung sind, Versammlungen seien keine grundgesetzlich geschützten Meinungskundgabe, sondern irgend welche illegalen Dinge, die es um jeden Preis zu verhindern gälte.

Kurz: Das BVerfG hat aus meiner Sicht Recht, und genauso trifft Heribert Prantl mit seiner Einschätzung mal wieder ins Schwarze. Eigentlich müsste die CSU nach der Blamage als verfassungsfeindliche Partei verboten werden, aber das wird leider nicht geschehen.

ComPod #144: Zweit-Schnupfen, Teil 1

Politik. Teil eins von zwei. Mit Kinderpornomissbrauch.

Im ersten Teil des Podcasts für diese Woche befasse ich mich mal wieder mit der Politik. Mit dabei: VDS in USA (SAFER und ISAFETYA), Zensur (Grundrechts-Bla, ergebnislos, Irland, GB, KJM unzuständig), Guantanamo ok?, Hartz abgewrackt. Für Musik sorgt dabei Jessi Hamilton mit dem Titel 'Land of Illusion'.

Länge: 45:46, 42,0 MB.

Feedback hier, per Mail oder bei Podster ist übrigens immer noch ausdrücklich erwünscht. ;-) Bei iTunes könnt ihr den ComPod übrigens auch ganz einfach abonnieren.

Das Menschenwürderettungsgericht

Von dieser Pressemeldung und dem Urteil des BVerfG habe ich irgendwie in den Nachrichten gar nichts gehört. Kurz zusammengefasst geht es darum: Untersuchung im Intimbereich bei Untersuchungshäftlingen nur bei konkreten Verdachtsmomenten verfassungsgemäß.

Komisch, dass es dazu wirklich das BVerfG braucht, das festzustellen.