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Ecksperten

Dass im Bundesinnenministerium Ecksperten[tm] arbeiten, war ja schon bekannt. Dass diese angeblichen Fachleute bei der Ausarbeitung eines juristischen Gutachtens einen akuten Anfall von Ahnungslosigkeit an den Tag legen, kann man im ODEM.blog nachlesen, was dank eines anonymen Spenders eine Stellungnahme des Innenministeriums zu den juristischen Bedenken rund um eine Internetzensur dokumentiert. Ich bin zwar kein Jurist, aber die Artikel 10 (Fernmeldegeheimnis) und 5 (Zensurverbot und Rezipientenfreiheit) werden mir da deutlich zu leicht beiseite geschoben. Dass zusätzlich bei einem Vertrag des BKA noch ein §58 Verwaltungsverfahrensgesetz relevant werden könnte, kommt zu den diversen Bedenken noch dazu, denn: '(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.'. Klar, das will man ja gerade nicht, weshalb die Zensur ja als Änderung der AGB des Providers den Bürgern übergestülpt werden soll. So eine Klausel wäre ja auch garantiert nicht überraschend. Kurz zusammengefasst, verwirrt mich dann doch, wie wenig Kompetenz der Ministeriums-Text zeigt, aber immerhin pöbelt dessen Autor nicht gegen das Verfassungsgericht, wie ein gewisser Innenminister das ja gerade erst getan hat.