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pikantes Gesetz

Heise hat den nicht-öffentlichen Gesetzentwurf der Guttenberg-Familie erhalten und berichtet darüber: So sollen einerseits die ISPs verpflichtet werden, "durch geeignete und zumutbare technische Maßnahmen", den Zugang zu Seiten auf der Sperrliste "zu erschweren". Außerdem sollen die Provider dem BKA Statistiken über die Anzahl der gescheiterten Zugriffsversuche und die jeweiligen Ziele je Tag liefern.

Das BKA (auch Amt krimineller Bünde) erhält mit dem Gesetz offiziell den Auftrag, die Zensurliste zu führen, aber dabei nur Seiten zu zensieren, die nicht in der EU gehostet werden. Da ist wohl jemandem aufgefallen, dass es zu auffällig ist, wenn das BKA auch Seiten zensieren dürfen soll, die trivial über EU-Mittel an der Quelle abgeschaltet werden können. Dazu kommt noch, dass das BKA verpflichtet wird, nachzuweisen, dass zensierte Seiten zum Zeitpunkt der Eintragung in die Zensurliste kinderpornografisches Material enthalten haben sollen. Wer das prüft, steht da allem Anschein nach nicht. Ich vermisse auch eine Aussage, wie oft das kriminelle Amt Seiten auf der Zensur-Liste überprüfen soll, ob die überhaupt noch zensiert werden müssen, oder wie man sich gegen eine falsche Zensur wehren könnte.

Immerhin räumt das Ministerium in der Gesetzesbegründung ein, dass "ein lückenloses Access-Blocking nach Einschätzung der Bundesregierung derzeit technisch nicht möglich" (Hervorhebung von mir) sei. Aber keine Angst, die Regierung wird das bestimmt noch ändern.

Insgesamt beschleicht mich der Eindruck, dass die Zensurliste eine Einbahnstraße ist,auf die man nur drauf kommen kann, aber nicht wieder runter. Zumindest lese ich bei Heise keine Hinweise darauf, dass man die Zensur als Betroffener oder als Bürger rechtlich angreifen könnte. Übrigens sehe ich auch keinen Hinweis, dass das Bundeskriminelle Amt sich auch nur darum bemühen würde, die Kinderpornos von den zensierten Seiten zu entfernen, oder gar die Seiten als solche abzuschalten. Ganz offensichtlich ist das Ziel des Internetzensurgesetzes (wie ich es nenne) nur, eine Zensur einzuführen, über die natürlich niemand reden darf.

Dass der Bundeskriminelle Geheimdienst nicht unbedingt für die Erstellung derartiger Zensur-Listen geeignet ist, erwähne ich nur der Vollständigkeit halber.

First Rule

Falls sich noch jemand fragen sollte, warum die Zensur-Listen so überaus streng geheim sein müssen, habe ich da ein Zitat gefunden:

The first rule of Fight Club is - you do not talk about Fight Club. The second rule of Fight Club is - you DO NOT talk about Fight Club. Third rule of Fight Club, someone yells Stop!, goes limp, taps out, the fight is over. Fourth rule, only two guys ...

Verlinker verlinken... (3)

Das Landgericht Karlsruhe hat dieses Internet-Dingens offensichtlich nicht verstanden. So ist das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass eine Hausdurchsuchung bei jemandem rechtens ist, der auf einen Blogeintrag verlinkt, in dem ein Link auf Wikileaks enthalten ist, wo Zensurlisten verfügbar sind, die auch irgendwo Links auf Seiten enthalten, die kinderpornografische Schriften (oder Bilder) enthalten. Genau genommen geht es um Episode eins der Verlinker-Serie.

Mit dem Beschluss, mit dem ein Durchsuchungsbeschluss des Amtsgericht Pforzheim angegangen werden sollte, zeigt das Landgericht Karlsruhe, dass es die Natur des WWW nicht verstanden hat, in dem ja gerade die Verlinkung eine wesentliche Rolle spielt. Wenn man nun aber für Inhalte verantwortlich gemacht wird, die über einen Link auf eine Seite erreichbar sind, die auf eine weitere Seite verlinkt, die auf eine weitere Seite verlinkt, die auf noch eine Seite verlinkt, auf der Böse Inhalte enthalten sind, dann wird damit de fakti jegliche Verlinkung gefährlich. Außerdem stellt sich die Frage, wie es mit Inhalten aussieht, die zum Zeitpunkt, als man den Link gesetzt hat, noch nicht über mehrere Zwischenschritte erreichbar waren. Und über wie viele Ebenen muss man selbst Links verfolgen, um sicher sein zu können, dass auf den verlinkten Seiten maximal Blümchenwiesen ohne Menschen zu sehen sind?

Oder anders ausgedrückt: Das Urteil ist so absurd, dass es selbst der ohnehin aufgeheizten Zensur-Debatte noch die Krone aufsetzt.

Teil zwei der Verlinker-Serie darf ich bestimmt noch verlinken, immerhin habe ich den Text ja selbst geschrieben.

Gehdorn

Man glaubt es kaum, aber Hartmut 'Betonschädel' Mehdorn hat heute seinen Rücktritt angeboten. Allerdings ist er sich keiner Schuld bewusst und betont, die Die Bahn hätte ja keine Straftaten begangen. Über genau diese Tatsache gibt es aber auch gegenteilige Meinungen.

Jetzt dürfte es für Frau Hosenanzug schwer werden, Mehdorns Weiterbeschäftigung jetzt noch zu rechtfertigen. Bleibt noch die Frage, wen die Umfall-Partei an Mehdorns Stelle setzen wird.