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Ganz sicher

Vodafone, auf die Frage, ob denn der Zensurvertrag ein Sonderkündigungsrecht begründen würde, antwortet und fügt dazu:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Zensur von Internetseiten auch zu Ihrer Sicherheit zugestimmt wurde.

Dazu fällt mir nur ein: Danke, aber Nein Danke!

Unterraschung: Anzeige gegen Zensursula eingestellt

Nein, was  bin ich doch unterrascht!

Ich zitier einfach mal: Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren jedoch eingestellt. "Keine Anzeichen für ein strafbares Verhalten Frau von der Leyens", sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Michael Grunwald. Es sei nicht ungewöhnlich, dass eine Anzeige so schnell eingestellt wird. "Wenn nichts dran ist, ist das normal."

Aha. Der Herr Staatsanwalt hat das wie genau festgestellt? Mit Sicherheit hat er keine Hausdurchsuchung bei Frau Zensursula gemacht. Das wäre dann doch in den Medien irgendwo aufgetaucht. Ich stelle mir dann vor, dass der Herr Staatsanwalt Zensursula gefragt hat, ob sie vielleicht irgendwo Kinderpornos hätte. Und die Frau Zensursula hat kurz entrüstet reagiert, und dann abgelehnt. Oder der Herr Staatsanwalt hat nach Aktenlage beschlossen, dass Frau Zensursula bestimmt keine Kinderpornografischen Schriften im Internet aufgerufen habe, um die in Besitz zu nehmen. Und weitergegeben hätte sie die ja ganz bestimmt auch nicht. Weil, so eine Feindin des Grundgesetzes, die wird bestimmt sowas nicht tun, nicht wahr?

Ich bin unterrascht. Ob die betreffende Internetseite inzwischen ein Ermittlungsverfahren verursacht hat, wird natürlich auch nicht bekannt.

von der Anzeyge

Das fällt wohl in die Kategorie 'zum Schmunzeln': Da hat ein Foren- und Internetnutzer die Zensurministerin angezeigt, weil sie ja bei diversen Gelegenheiten mit Kinderporno-Bildern rumgewedelt hat (was im Minimum den Verdacht des Besitzes von kinderpornografischen Schriften nahelegt).

Ich mache mir da keine Hoffnung, dass Frau von der Lygen mit der Anzeige ernsthaft verfolgt werden wird. Denn die deutsche Frau Palin tut dem kriminellen Bundesamt doch einen Gefallen. 

Interessanter wäre die Frage, ob die Demo-Seiten, die den Journalisten vorgeführt wurden, immer noch am Netz sind. Immerhin darf man ja davon ausgehen, dass die Leyenministerin zur Kenntnis genommen haben muss, dass die eine Straftat dokumentieren. Wenn die Polizei gegen die Seite(n) nichts unternommen hat, wäre das wohl strafrechtlich mindestens bedenklich.