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Zensursula vs. EU

Es kommt Bewegung in die Sache: Die Bundesregierung hatte am 7. Juli bei der EU einen Hinweis (Notifizierung) abgegeben, dass man ein Gesetz zur Einschränkung des Internets plane. Dummerweise hat die Regierung dabei den Entwurf gemeldet, der bereits veraltet war. Immerhin hatte am 18. Juni der Bundestag das Zugangserschwerungsgesetz abgenickt, was eben gerade keine Änderung des Telemediengesetzes sein sollte. Nun, heute ist diese Tatsache dann auch bei der EU angekommen. Das ist umso komischer, als das Gesetz ja eigentlich morgen hätte in Kraft treten sollen. Alvar Freude beschreibt die Lage und vermutet, dass die Notifizierungsfrist (die mindestens bis 7. Oktober läuft) abgewartet werden soll, bis das Gesetz dem Bundespräsidenten vorgelegt werden könnte. Da stellt sich mir doch die Frage, ob die Regierung als Exekutive überhaupt das Recht hat, ein vom Parlament beschlossenes Gesetz mehrere Monate zurückzuhalten. Ich wüsste zumindest nicht von irgend welchen Sonderrechten, die die Regierung hätte, wenn es darum geht, offensichtlich verfassungswidrige Gesetze einzubehalten. Und als offensichtlich verfassungswidrig ablehnen darf der Bundespräsident das Gesetz schließlich selbst.

Auch lesenswert: Im Beck-Blog kommentieren auch Anwälte das Gesetzes-Schwurbel. Inklusive einem Prof. Dr. Thomas Hoeren.

Trulla vs. Merkel

Während sich Medien und Volkszorn ausführlich an Trulla Schmidt (oder so ähnlich) abarbeiten, ist in den Medien nirgendwo zu sehen, was die Kanzlerette so macht. Die urlaubt in Südtirol, wollte aber in Sylt ein Buch vorstellen. Ihre Lösung: Die Flugbereitschaft der Bundeswehr durfte sie dort hinfliegen (und wahrscheinlich auch wieder zurück). Da würde mich dann doch mal interessieren, wie sie diese, offensichtlich private, Nutzung der bundesdeutschen Militärmaschine abrechnet. Ich schätze mal, mit 30 Cent je Kilometer dürften die Kosten noch nicht ganz abgegolten sein. Okay, Merkel hat der Trulla gegenüber den Vorteil, dass die Medien über den lustigen Ausflug nicht berichten. Warum das so sein mag, könnte ich allerdings auch nur spekulieren.

Schilder-Stopp

Das Zensursula-Gesetz hätte ja nach dem Willen der Regierung am 1.8. in Kraft getreten sein sollen. Nun meldet der Heise-Ticker, dass das nichts mehr wird. Für den Termin hätte das Gesetz heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden müssen, was es erst werden darf, nachdem der Bundespräsident es abgenickt hat. Dummerweise ist bei Köhler das Gesetz aber noch nicht eingetroffen. Wann das geschehen könnte, bleibt wohl nur abzuwarten.

Dass Köhler das Gesetz dann ernsthaft aufhalten würde, glaube ich aber nicht. Ich gehe davon aus, dass Köhler das Gesetz relativ schnell nach dessen eintreffen unterzeichnen wird, und es dann innerhalb der nächsten Woche in Kraft treten kann.

Ach ja: Eine Vermutung hätte ich ja, warum das Gesetz es noch nicht ins Bundespräsidialamt geschafft haben könnte: Da stand an einer Kreuzung zwischendurch ein Stoppschild, und der Fahrer hat sich nicht getraut, die Straße weiterzubefahren.

Zensursula zensiert Fahrtenbuch

Im Moment geistert ja die Frage durch's Sommerloch, wie Bundesminister ihre Dienstwagen so benutzen. Heute meldet der Stern, Bundesfamilienministerin Zensursula von der Leyen weigere sich, der Öffentlichkeit Einblick in ihre Fahrtenbücher zu gewähren, weil diese eine "Vielzahl von personenbezogenen Daten" enthielten. Nun, das ist wohl bei ungefähr jedem Fahrtenbuch der Fall. Trotzdem wäre es schon äußerst eigenartig, wollte ein Bürger sein Fahrtenbuch geheim halten. Sicher wäre spätestens das Finanzamt nicht besonders begeistert darüber.

Der Stern vermeldet dann auch noch, Frau Zensursula bestünde darauf, von zwei Fahrern, die aus Bonn anreisen müssen, gefahren zu werden, und zwar von Hannover nach Berlin, und das auch mal mehrfach pro Woche. Es würde mich nicht sehr überraschen, wenn vor dieser Meldung demnächst ein Stoppschild erscheinen würde, wagt es doch das Presse-Erzeugnis Kritik an der geheiligten Bundesmutter zu äußern.

fast schon überreden müssen

Die taz hat Michael Rotert interviewt. Zum Thema 'Netzsperren' (auch bekannt als Zensursulierung). Michael Rotert ist der Vorsitzende des Verbands eco (das ist der Verband, den ich ernst nehme, im Gegensatz zur Bitkom). Mein Lieblingszitat aus dem Interview:
In der Tat musste aber das BKA als Listenersteller fast schon überredet werden, die Sperreinträge nicht als Excel-Liste zu schicken. Denn was wir brauchen ist ein verschlüsseltes Format, das die automatisierte Übernahme ermöglicht. Da braucht auch keiner mehr in die Listen zu schauen.

TERROR-Fahndung?!?

Dass US-Schnüffler alle internationalen Bank-Transaktionen bei der US-Niederlassung von 'Swift' abgreifen konnten, ist schon vor einiger Zeit negativ aufgefallen. Deshalb ist Swift ja gerade dabei, die Daten nicht mehr alle durch die USA zu schleusen. Dass nun aber die EU-Kommission den US-Schnüfflern Zugriff auf die (dann nur noch in Europa abgreifbaren) Daten einräumen will, wird mal wieder mit dem angeblichen Kampf gegen Terror begründet, der ja gar nicht anders gewinnbar sei.
Ich nenne das Bullshit, und frage mich, warum die EU-Kommission so wenig von Datenschutz hält. Oh, richtig, das sind ja die Besten der Besten der Besten derjenigen, die die jeweiligen Landespolitiker loswerden wollten.

Zenschwafula

Frau Zensursula hat soch nochmal ausgelassen (wenn das überhaupt ein zweites Interview war). Sie wolle die Internet-Zensur-Sperren "unbedingt" weiterverfolgen, was auch immer sie damit meint. Schreibt zumindest der heise-Ticker. Das eigentliche Interview verursacht bei mir einen eigenartigen Brechreiz.

Jedenfalls meint Frau Zensursula, die 134014 Unterzeichner der Zensursula-Petition seien ja nur eine Minderheit der angeblichen 40 Millionen Internetnutzer. Dass man mit dem selben Argument die angeblichen Gewinner von Wahlen auch als Minderheit bezeichnen kann, leuchtet der Frau entweder nicht ein, oder es ist ihr egal. Übrigens sind 40 Prozent (hypothetisches Wahlergebnis eienr Partei Z) von 60 Prozent (genauso hypothetische Wahlbeteiligung) auch nur 24 Proztent der Wahlberechtigten. Selbst die für eine Regierungsbildung benötigten 50 Prozent der abgegebenen Stimmen entsprächen in meinem Beispiel ja nur 30 Prozent der Wahlberechtigten. Aber in dem Fall redet komischerweise nie jemand von Minderheit, sondern alle möglichen Politiker halluzinieren sich einen Wählerauftrag zusammen, der je nach Droge Laune auch klar oder eindeutig sein soll.

Un. Wähl. Bar.

Konnte man bei der Abstimmung im Bundestag noch meinen, die Bündnis-Grünen mit ihren 15 Enthaltungen wären einfach besonders offen, und hielten einfach von Fraktionszwang nichts, zeigt der Vorsitzende der Bremer Grünenfraktion, dass er nicht nur die Gegenargumente nicht verstanden hat, sondern auch noch Zensursulas erbärmliches Geschwafel einfach nur wiederkäut. Das nenne ich persöhnlich mal unwählbar. Ach ja: Der Piratenparteivorstand hat ja inzwischen ein Parteiausschlussverfahren gegen Bodo Thiesen angestrengt. Wenn die Grünen auch nur halbwegs glaubwürdig sein wollen, müssen die den Matthias Güldner mindestens aus der Fraktionsführung kegeln. Noch eine CZU brauchen wir in diesem Land jedenfalls nicht.

(via)

Bundessicherheitshauptamt bereit zur Zensur

Das Bundessicherheitshauptamt Bundeskriminalgeheimdienst BKA hat verkündet, man sei bereit, die Liste der zuganszuerschwerenden Internetseiten zu erstellen. Die Liste sei dann auch Ganz Bestimmt kompatibel zu der Technik, die die Provider einsetzen würden. Aber technische Details zur Listenerstellung könne man "aus Sicherheitsgründen" auch nicht nennen. Security by Obscurity also. Wie das Amt die Liste dann an alle Provider verteilen will, die ja mit dem noch nicht in Kraft getretenen, und offensichtlich verfassungswidrigen Gesetz gezwungen werden sollen, Seitenzugriffe zu erschweren, ist auch nur in der schwammigen Formulierung zu sehen, das 'werde dabei "im Benehmen mit zuständigen Stellen" sichergestellt'. Denn keiner der Verbände von ISPs verfügt über eine Liste von Providern mit mehr als 10.000 Kunden.

Die FDP könnte übrigens gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht vorgehen wollen, wenn sie nicht nach der Wahl in der Regierung sitzt. Wobei mir völlig unklar ist, wie eine Regierungsbeteiligung der FDP das Gesetz verfassungskonform werden lassen könnte.

leyenhafte Forderung

Zensursula von den Laien hat mal wieder eine Forderung aufgestellt. In einem Interview mit der Rheinischen Post schwafelt die Frau folgendes:

 

Ja, bei den sozialen Netzwerken im Internet, die Jugendliche gerne nutzen. Ich möchte gemeinsam mit den Verantwortlichen solcher Kommunikationsforen, aber auch mit der Kompetenz der Jugendlichen einen Verhaltenskodex entwickeln. Es geht um achtsamen und wachen Umgang miteinander. Minderjährige müssen beispielsweise wissen, dass sich Erwachsene mit üblen Absichten in ihre Chats einschleichen können. Sie können soziale Kompetenzen im virtuellen Miteinander ebenso erwerben wie im realen Leben. Mobbing im Netz kann nicht toleriert werden. Respektvoller Umgang muss in Chats, blogs oder Foren so selbstverständlich sein, wie wir das auch im Schulalltag mit Streitschlichtern oder Vertrauenslehrern einfordern.

 

Was Frau Zensursula wüsste, wenn sie sich auch mal in das Internet begeben würde, was sie im selben Interview natürlich wieder als rechtsfreien Raum bezeichnet: So einen Verhaltenskodex gibt es bereits. Der nennt sich Nettiquette. Die RFC, in der die Nettiquette offiziell dokumentiert wurde, ist auch ganz neu. Die datiert auf 'October 1995'. Aber natürlich kann Frau Zensursula das nicht wissen, denn in ihrem Internetausdruck stand das nicht. Warum die Frau sich immer noch äußert, obwohl Jedem klar sein darf, dass sie nicht die geringste Ahnung hat, wovon sie redet, ist mir ehrlich schleierhaft.

Zensursuliert ohne Liste

Wenn stimmt, was ich hier gelesen habe, dann erzählen Arcor (VodaFAIL) und Terrorkom ihren Kunden, dass sie bereits Internetseiten zensursulieren ("zugangserschweren"). Dabei ist doch weder das Zugangserschwerungsgesetz in Kraft, noch will das BKA bereits Listen erstellt haben. Da fragt sich der geneigte Zuschauer doch, was da gesperrt werden mag. Alternativ erzählen die Hotline-Leute der Provider ihren Kunden Mist. was ich wirklich besser finden soll, weiß ich nicht.

(via)

dem Tauss sein Anwalt reagiert deutlicher

Der Anwalt von Jörg Tauss, der gestern bereits eine erste Reaktion auf das Geschwafel des Oberstaatsanwalts veröffentlicht hatte, hat sich heute nochmal etwas ausführlicher gemeldet. Die Kritik der Generalstaatsanwältin Hügel, die auch Chefin des Rehring ist, geht ihm eben nicht weit genug. während die Frau sich für den Presseanwalt einsetzt, verteile der die Termine, wann der Immunitätsausschuss Tauss' Immunität für eine Anklage aufheben könne. Dabei kann es ja noch gar keine Anklage geben, weil doch eben jener Jan Mönikes, den Tauss als Anwalt beauftragt hat, meiens Wissens immer noch den Bericht der Staatsanwaltschaft, um zu dem Stellung zu beziehen. Und erst danach sollte in einem rechtsstaatlichen Verfahren die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob überhaupt eine Klage erhoben werden sollte.

Aber die Entscheidung ist laut dem Herrn Oberlaberanwalt schon gefallen. Und wenn's nach dem ginge, dann stü ja auch das Urteil des Gerichts bereits fest. Zum Glück geht es nicht zwingend nach dem, was der Herr Oberstaatsanwalt so will.

nicht viel neues in vielen Worten

Der Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring hat gegenüber dem papiernen Megaphon (was so ähnlich heißt wie BLÖD) veründet, man (also er?) wolle Anklage gegen den Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss (früher: SPD, jetzt: Piratenpartei) erheben, weil zwar tatsächlich nur drei DVDs und Abbildungen auf einem Handy gefunden wurden, die kinderpornografisch seien, aber man der Verteidigung des Beschuldigten nicht glaube, dass er sich im Rahmen des Absatz 5 des relevanten Paragraphen 184b des Strafgesetzbuch gewähnt habe, der da sagt: "(5) Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen."

Der Herr Oberstaatsanwalt meint, das damit begründen zu können, dass Tauss "keinen dienstlichen Auftrag" für seine Recherchen gehabt habe. Das verwunder, möchte man doch vermuten, dass ein Oberstaatsanwalt den Artikel 38 des Grundgesetzes kennen könnte, der da recht unzweifelhaft ausführt: "Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen." 

Aber sehen wir mal von den angeblichen Inhalten des Berichts ab, dann ist die Veröffentlichung noch aus anderem Grund interessant: Der Bericht, über den der Oberstaatsanwalt die Presse so freigiebig informiert hat, liegt momentan beim Anwalt des Beschuldigten,  damit dieser zu den Inhalten des Berichts Stellung nehmen können soll. Das dient eigentlich dazu, dem Beschuldigten noch einmal Gelegenheit einzuräumen, sich zu den konkreten zu äußern, und gegebenenfalls dadurch der Staatsanwaltschaft zu zeigen, dass das Verfahren nicht vor Gericht geklärt werden muss. Wenn nun aber der Oberstaatsanwalt schon verkündet, man werde in jedem Fall Anklage erheben, egal, was Tauss oder sein Anwalt in der Sache zu sagen haben, dann ist das im Minimum ziemlich dreist (nicht, dass eben dieser Oberstaatsanwalt in der Sache nicht schon durch extreme Dreistigkeit aufgefallen wäre, als er im ehemaligen Nachrichtenmagazin der Reaktion von Tauss widersprochen hat, noch bevor dessen Anwalt überhaupt Akteneinsicht gewährt wurde), möglicherweise sogar strafbar. Konsequenterweise müssten seine Kollegen gegen den Herrn Oberstaatsanwalt ein Verfahren eröffnen, ihn medienwirksam als Verräter diffamieren, und schon für schuldig erklären, bevor er überhaupt eine Gelegenheit gehabt hätte, sich zu den Vorwürfen zu äußern.

Davon mal ganz abgesehen gibt es zum Absatz 5 des §184b StGB, auf den Tauss sich bisher immer berufen hat, noch gar keine Gerichtsurteile, so dass seine Verteidigung sich eventuell auf einen Verbotsirrtum berufen könnte, nachdem die Staatsanwaschaft ja auch nicht behaupten will, Tauss habe sich das kinderpornografische Material zum 'Eigengebrauch' beschafft. Mit seiner Logorrhoe hat der Oberstaatsanwalt also weder sich, noch einer eventuellen Anklage einen Gefallen erwiesen, wie die scheidende Chefin der Behörde auch öffentlich mitgeteilt hat. Leider ist heutre deren letzter Arbeitstag in dem Amt, so dass Rehring nicht damit rechnen muss, von ihr zu passenderen Aufgaben abgestellt zu werden, wie zum Beispiel der Reinigung der behördeneigenen Toiletten. Für die 'Kunden' seines Amtes wäre das jedenfalls eher zuträglich...

Brauserbeauftragte dreht frei

Über das Interview der Brauserbeauftragten der Regierung, Brigitte Zypries mit Reportern des Papiermediums 'Welt' könnte ich mich jetzt gründlich aufregen. Oder ich verweise einfach auf diese kritische Würdigung der Aussagen der Frau Z. So schone ich nicht nur meine Nerven, sondern habe auch eine recht gründliche Betrachtung gefunden.

VodaFAIL

Der Internet- und Telefonprovider VodaFAIL (oder so ähnlich) verkündet, dass die Zensur-Debatte jetzt doch ausgeklammert werden möge:

Um langfristig zu dem Thema eine sachliche Debatte zu führen, ist es aus unserer Sicht wichtig, den Extremfall Kinderpornographie aus der Diskussion um Internetsperren als erledigt ausklammern zu können.

Der Sturm aus Scheiße, der auf den Zensurprovider niederregnet, ist übrigens äußerst lesenswert.

Als Gedächtnisstütze: VodaFAIL war der Anbieter, der ohne jeglichen öffentlichen Widerstand den Zensursula-Vertrag unterschrieben hat, noch vor dem Bundestagsbeschluss verkündet hat, gar kein Gesetz für die Zensur zu benötigen, und in der letzten Woche eine lächerliche Werbekampagne für eine Dscheneräschn Aploht losgetreten hat. Oder anders ausgedrückt: Diese Firma darf wohl als Zensurbefürworter gelten.