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BDK gegen CCC

Was für Pfeifen... Der Bund Deutscher Kriminalbeamter beschwertsich bei der Merkelin, dass das Bundesverfassungsgericht sich bei der Verhandlung über die Vorratsdatenspeicherung nur vom CCC habe beraten lassen. Das sei ja so einseitig. Nun war ich nicht bei der Verhandlung, bilde mir aber ein, dass die Richter nicht nur schriftliche Meldungen der Strafverfolger eingeholt haben, sondern auch mündlich Aussagen von einem BKA- und einem LKA-Vertreter (der Polizeipräsidend Münchens war das, wenn ich das korrekt erinnere) eingeholt haben. Dass die Aussagen der Strafverfolger offensichtlich nicht geeignet waren, die Richter von der Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung zu überzeugen, kann man nun nicht dem CCC oder den Beschwerdeführern vorwerfen. Aber für die Kriminal-Gewerkschaft muss das alles nicht nachvollziehbar sein. Die will ja vielleicht auch einfach nicht verstehen, was das Grundgesetz bedeutet.