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Bundeskriminelles Genöle

Die Meldung des Tages ist wohl, dass das BundesKriminelle Amt laut Springerpresse immer noch nach Zensur verlangt. Als Begründung darf herhalten, dass ja angeblich so viele KiPo-Seiten nach einer Woche noch nicht gelöscht seien. Wahrscheinlich beginnt die Zeitmessung, wenn der BKA-Bearbeiter den (Papier?) Brief an die Polizei im Hosting-Land in seinen Ausgangs-Postkorb getan hat. Bekanntlich haben im letzten Jahr sowohl Carechild als auch der AK Zensur gezeigt, wie einfach KiPo-Seiten vom Netz genommen werden können: Man schreibt einfach eine freundliche E-Mail an den Provider, bei dem die Seite gehostet wird. Das will das BKA bekanntlich nicht, weil eine solche Mail angeblich in die staatliche Souveränität des Landes eingreifen würde, in dem die Seite gehostet wird (laut wissenschaftlichem Dienst des Bundestages war das Argument Bullshit, damit bleibt wohl nur Unwille, gegen das Material schnell vorzugehen). Zu den Schnelligkeits-Vorstellungen des BKA hat Udo sich schon Gedanken gemacht, ich kenn mich damit nicht aus. Für mich bleibt wieder nur der Eindruck zurück, dass das BKA (mal wieder) ganz dringend Kompetenzen haben will (erinnert mich an die Bundeswanze). Ob die dann genutzt werden (Bundeswanze), ist dann die andere Frage. Aber warum sollte man so einem Verein eine geladene Waffe reichen?