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Interzens

Diese Meldung fällt in die Kategorie 'haben die den Arsch offen?'. Ich zitier mal:

INTERPOL’s Trafficking in Human Beings unit, which steers the world police body’s combat against child sexual exploitation, will work with the Organization’s National Central Bureaus and international police forces amongst its 188 member countries in updating and enlarging this “Worst of” list of domains containing severe child sexual abuse material, according to criteria defined in collaboration with the pan-European police project CIRCAMP – the COSPOL (Comprehensive Operational Strategic Planning for the Police) Internet Related Child Abusive Material Project.

Oder, um es mal deutlicher auszudrücken: Bei Interpol setzen sich 188 Staaten zusammen, um eine Liste auszutauschen, wo 'KiPo' versteckt ist im Internet. Anstatt, dass die einfach mal die Seiten abschalten (und die Verantwortlichen dahinter verfolgt), wollen die also ernsthaft eine weltweite Zensurliste machen. Bei 188 Staaten bleiben jedenfalls nicht viele Staaten über, in denen die Missbrsuchsdokumentationen noch gehostet werden könnten. Da frag ich mich dann doch mal wieder, was der Scheiß nun soll. Bekannt ist doch, dass Seiten mit sexuell anstößlichem Material mit Kindern mehrheitlich in USA, Europa und dem russischen Raum gehostet werden. Und da ist es überhaupt gar kein Problem, Seiten zu beseitigen, die tatsächlich stattgefunden Missbrauch zeigen. Man muss das nur wollen. Vermutlich hakt es genau daran. Wenn ich raten soll, dann vermute ich mal, dass da eine Lobby (*hust* Content-Mafia) nach der Zensur-Infrastruktur verlangt.

Mindestschnüffelung

Da will der Herr Innenschnüffler wohl die verdachtsunabhängige Verbindungsvorratsdatenspeicherung (kurz Vorratsdatenspeicherung oder VDS) wieder einführen. Gut, das will der schon seitdem sie abgeschafft wurde. Was neu ist: Der Name der Speicherpflixht. Die soll nämlich neusprech-konform in 'Mindestspeicherfrist' umbenannt werden, weil der Vorratsbegriff ja inzwischen nur noch nach Datenhamster klingt. Es bliebe zu hoffen, dass die Justizministerin, die ja auch gegen die verfassungswidrige Speicherung geklagt hatte, bei ihrem Nein bleibt. Insbesondere wo ja die EU dieses Jahr noch einen Bericht über die (Un-) Wirksamkeit der EU-Regelung vorlegen sollte. Da wäre es nicht besonders schlau, auf Basis der alten Regelung ein Gesetz zu schaffen, was gerade noch so grundgesetzkonform sein könnte (Immer vorausgesetzt, der Gesetzgeber greift bei dem Gesetz nicht wieder daneben). Das gilt umso mehr, wo selbst dem Innenminister und dem BKA schwer fällt, einen Grund zu finden, warum man diese Überwachungsmaßnahme der gesamten Bevölkerung braucht.