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Prüglifahren

Aus der 'endlich  tut sich da mal was'-Ecke berichtet annalist, dass das Verfahren gegen die zwei Prüglizisten, die bei der 'Freiheit statt Angst'-Demo 2010 einen Demonstranten verprügelt haben, dabei nur 'leider' nicht vermummt waren und von genügend Personen gefilmt wurden, dass ihre sämtlichen Ausreden (das Opfer hätte sich Anweisungen widersetzt, ooder vor Beginn der ersten Aufnahme einen Grund dafür geliefert, krankenhausreif geprügelt zu werden, oder sonstwas) als Lügen ertappt wurden. Und jetzt, rund 1,5 Jahre nach der Tat stehen die beiden Täter endlich mal vor Gericht. Da frage ich mich doch einfach mal, wie lange es umgekehrt gedauert hätte, wenn Demonstranten einen Polizisten so verprügelt hätten, bis die vor Gericht gelandet wären.

Übrigens habe ich immer noch nichts von Verfahren gegen die anderen Uniformträger gehört, die in den Videos auffällig desinteressiert an der Gewalt ihrer Kollegen sind, und eher besorgt scheinen, dass die Schlimmen Demonstranten etwas Böses tun könnten. Auch die KAmera-Träger in Uniform haben ja großen Wert darauf gelegt die Gewalt der Polizisten nicht im Bild festzuhalten und lieber die Aufregung der Zivilisten dokumentiert. Worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen einer kriminellen Vereinigung und der Polizeitruppe?

EUngarn

Bei der Überschrift EU leitet Verfahren gegen Ungarns Verfassungsform ein könnte man ja meinen, der EU sei endlich aufgefallen, dass Ungarn staatliche Zensur eingeführt hat, was den EU-Verantwortlichen missfallen würde, aber wenn man sich dann durchliest, warum die EU gegen Ungarn vorgeht, lässt sich die Vermutung nicht aufrecht erhalten. Die EU bemängelt, dass Ungarn die Unabhängigkeit der Zentralbank einschränkt, und nicht die Zensur, die da ausgeübt wird. Weil so ein bisschen Zensur ja im Vergleich zur Zentralbank auch einfach unwichtig ist.

ungeschaart

Kann es sein, dass der Bundesdatenschaar sich vor seiner Wortmeldung zur EU-Datenschutz-Verordnung nicht genauer angelesen hat, was der Bundesverfassungsrichter Mansing für Probleme mit dem EU-Vorgehen bemängelt? Oder warum geht Schaar davon aus, dass die Situation für die Daten der Bürger nicht schlechter würde, weil es ja ein Datenschutzrecht in der europäischen Grundrechtecharta erwähnt sei?

Kann dem Mann mal jemand erklären, dass wir ohne das BVerfG immer noch zum Beispiel die verdachtsunabhängige Speicherung aller Verbindungsdaten aller Kommunikation (bis auf Briefe) aller Bürger hätten? Oh, richtig, Schaar hat ja mit seinem komischen 'Quick Freeze Plus' ja schon eine VDS Light empfohlen.Und bei der aktuellen großzügigen Speicherpraxis der diversen Provider habe ich noch im Kopf, dass Schaar gemeint hätte, dass das ja in Ordnung sei, weil die Daten ja angeblich für Abrechnungen nötig seien.

Da frage ich mich dann doch, was Schaar eigentlich dazu qualifiziert, den Bundesdatenschützer zu geben? Besonders harte Forderungen können es jedenfalls nicht sein.