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Fehl-Justizselbstzahler

Wenn jemand  wegen etwas verurteilt wird, was sie nicht getan hat, dann Gutachten vorlegt, die ihre Unschuld belegen, könnte man ja erwarten, dass nach dem Freispruch der Staat alle Kosten übernimmt. Nicht so in diesem Fall, wo (ein?) Richter der Meinung ist, die Kosten für den Gutachter der Frau seien zu hoch. Von der Entschädigung, die es für die Haftzeit gibt, dürfte sie die Kosten jedenfalls nicht bezahlen können.