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ComPod #373: Gelost, Teil 1

Politik. Teil eins von zwei. Mit Terror, Krampf und mehr.

Im ersten Teil des Podcasts für diese Woche befasse ich mich mal wieder mit der Politik. Mit dabei: 

  • Terror
    • Boston
      • New York
      • Muttsir
      • Plus drei
    • Geheimachtung
    • US-Briefestnahme
    • Spuzin
    • NSU
      • Zschämittlung
      • Los
      • Zweifasskündigung
      • Neulos
      • Zweilehnung
      • Vidachten
      • Türknamen
    • Itapeng
  • Krampf
    • Schwörmeier
    • Steuerschluss
    • Zenselbstlob
    • Grüstätigung
    • Bremse
    • Westerwarn
    • EinthemDP
    • Steuerhün
    • V-schaffung
  • VDSchluss
  • Symie
  • Symieweis
  • Itagierung
  • Illegoldaten
  • Atom
    • BDIppell
  • Bundesschnüffelamt
  • Karsaigeld
  • Ukrurteil

Für Musik sorgt dabei PS22-Chorus mit dem Titel 'I'll stand by you'.

Länge: 55:55, 51,2 MB.

Feedback hier, per Mail oder bei Twitter ist übrigens immer noch ausdrücklich erwünscht. ;-) In iTunes könnt ihr den ComPod übrigens auch ganz einfach abonnieren, mit einem anderen Podcatcher den Podcast-Feed oder den Bitlove-Feed nutzen.

Drossillegal

Neues von dem Staatskonzern: Erstmal ist passiert, was schon zu erwarten war: Das rosa T sagt, dass durch die Abschaltung der bisherigen Telefonie-Infrastruktur ohnehin alle Verträge einseitig gekündigt werden sollen, was dafür sorgen wird, dass die Fast-Abschaltung des Netzzugangs in jeden Vertrag eingebaut werden wird. Und dann gibt es auch noch eine Aussage dazu, wie es mit 'managed Services' aussähe, also Datenübertragung, die nicht auf das Transfervolumen angerechnet wird (bisher war da nur das TV-Angebot des Rosa Riesen namentlich benannt, was zwar über IP, nicht aber das öffentliche Internet übertragen wird). Und da sagt der Staatskonzern ganz ungeniert, dass jeder, der eine geringe (hust) Gebühr an den Konzern abdrückt auch priviligiert werden kann. Das ist geradezu das Lehrbuchbeispiel für einen Bruch der Netzneutralität.

Und dann darf sich in der Folge auch noch die Frage stellen, ob der Konzern überhaupt nach den übertragenen Daten unterscheiden darf. Da meint RA Stadler, das dürfe der Konzern nicht, es handle sich um einen Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz. Das wäre dann also einGesetzesbruch mit Ansage. Ob der dann juristisch verfolgt werden wird, wage ich aber zu bezweifeln und frage mich ohnehin, was der Konzern mit dem derart plumpen Vorhaben bezweckt.