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EU-Wahlfassungsbruch, die zweite

Da war doch mal was... 2011 hat ein unwesentliches Gericht in Karlsruhe (Vorname Bundesverfassungs) das Gesetz kassiert, nach dem die deutschen Regeln für die Wahl zum Europaparlament festgelegt werden. Konkret haben sich die Richter daran gestört, dass es da eine 5%-Hürde gibt, die im EU-Parlament nicht viel Sinn macht, weil da ohnehin schon dreistelige Anzahlen an Parteien vertreten sind. Entsprechend wurde die 5%-Hürde für verfassungswidrig erklärt. Jetzt hat sich die riesengroße Koalition (alle Parteien aus dem Bundestag mit Ausnahme der Linken) darauf geeinigt,dass ein neues Wahlgesetz zur EU-Wahl kommen soll, in dem eine 3%-Hürde eingebaut werden soll. Nach meinem naiven Verständnis ist das dann glatt ein weiterer Fall von Verfassungsbruch mit Anlauf, weil die Richter sich ja nicht nur an der Zahl fünf gestoßen haben, sondern das Konzept der Mindeststimmenzahl insgesamt gekippt haben. Da wäre auch eine 1%-Hürde nicht angemessen.

Nun hat ja gerade die jetzige Regierung sich im Bundestagswahlrecht schon nicht mit Ruhm bekleckert (Stichworte: 30.6.2011, negatives Stimmengewicht), da überrascht es schon nicht dass die das gleiche Spiel mit der EU nochmal spielen. Was mich aber etwas wundert: Warum spielen SPD und Grüne da mit? Und wann fangen die Geheimdienste, die den Schutz der Verfassung in ihrem Namen tragen endlich mal damit an, die wirklichen Feinde der Verfassung zu kontrollieren?

Im Verfassungsblog argumentiert Maximilian Steinbeis, das BVerfG-Urteil beziehe sich ja auch auf das konkrete Wahlergebnis, und meint, es könne sein, dass eine 3%-Hürde bei der nächsten Wahl schon in Ordnung sein könnte. Dem will ich aber nicht zustimmen, weil vor eienr Wahl schlicht niemand mit Sicherheit sagen kann, welches Wahlergebnis bei welchem Wahlgesetz jetzt als Meinung der Wähler akzeptabel wäre. Dass sich ein Gesetzgeber anmaßt, die Wählermeinung vorherbestimmen zu wollen, geht schlicht gar nicht nach meinem Verständnis von Wahl. Von mir aus darf ein Gesetzgeber nach einer Wahl feststellen, dass das Wahlgesetz geändert werden sollte, aber prophylaktisch mal ein Urteil der Verfassungsrichter ignorieren kommt meier Definition von Verfassungsfeind schon sehr nahe. Also, wann fangen die Bundes- und Landesämter für Verfassungsschutz mal damit an, die Feinde der Verfassung zu überwachen? Oder ist das wie bei den NSU-Morden ein Fall von einseitiger Erblindung?